Nach der Wahl ist vor der Wahl (Teil 1)

Am 14. Mai wird in NRW eine neue Landesregierung gewählt, sie gilt als Stresstest für die Bundestagswahl in vier Monaten. Zeit, um sich anzuschauen, was die rot-grüne Regierung in den vergangenen fünf Jahren gesundheitspolitisch umgesetzt hat.

Ärzte

Ärzte sollten im Fokus gesundheitspolitischer Reformen stehen. | michaeljung/fotolia

Die jüngste Wahlprognose wurde am 19. März vom Marktforschungsinstitut „Infratest dimap“ durchgeführt. Hier kam die SPD auf 37 Prozent, die CDU auf 30 Prozent, die FDP auf 9 Prozent, die Grünen auf 6 Prozent, die Linke auf 5 Prozent und die AfD auf 9 Prozent. Die Piraten erreichten unter 1 Prozent und würden aus dem Landtag ausscheiden (derzeit haben sie noch 17 Sitze). Obwohl die SPD bei einem derartigen Wahlergebnis 2 Prozent gegenüber der Landtagswahl 2012 verloren hätte (damals erreichte sie 39,1 Prozent der Stimmen), läge sie also deutlich vor der CDU. Dies deutet daraufhin, dass die Wähler mit der Regierungsarbeit von Hannelore Kraft zufrieden sind. 

Gesundheitspolitische Reformen der vergangenen 5 Jahre

2013 wurde ein neuer Krankenhausplan vorgelegt, in dem Mindestanforderungen an Ausstattung und Personal in Kliniken formuliert wurden und ein Abbau von rund 8 Prozent aller Krankenhäuser in NRW festgelegt wird. Passiert ist hier jedoch wenig, was vor allem daran liegt, dass die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen bei den Krankenkassen und den Krankenhäusern liegt. Deren regionale Planungskonzepte zum Abbau von Kliniken und einem Ausbau von Krankenhausinfrastrukturen stocken. 

Viel passiert ist hingegen bei der Förderung von niederlassungswilligen Hausärzten. Das sogenannte „Hausarztaktionsprogramm“ wurde im Jahr 2009 bereits unter der schwarz-gelben Regierung von Jürgen Rüttgers eingeführt und 2016 weiterentwickelt. Jetzt können sich deutlich mehr niederlassungswillige Hausärzte um die Landesförderung von bis zu 50.000 Euro bewerben (das Geld muss nicht zurückgezahlt werden). Auch in Städten und Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 40.000 Personen kann nun die Förderung beantragt werden (zuvor lag die Grenze bei 25.000 Personen). Die Zahl der Kommunen, in denen man sich als Hausarzt förderberechtigt niederlassen kann, steigt damit von bisher 140 auf 191 an. Gefördert wird seit 2016 außerdem die Qualifikation von Praxismitarbeiterinnen zur nicht-ärztlichen Praxisassistentin und Investitionen, die aus der eigenen Praxis eine Lehrpraxis machen. Rund 7,7 Millionen Euro Fördergelder wurden seit 2009 ausgezahlt. 

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge (2016) läuft wiederum sehr verhalten an. Mit der eGK erhalten Flüchtlinge einen direkten Zugang zur ambulant-ärztlichen Versorgung, ohne Behandlungsscheine vom Sozialamt beantragen zu müssen. Nur 24 der fast 400 NRW-Kommunen haben sich an dem Programm beteiligt. Kritisiert wird von den Kommunen, dass die an die Krankenkassen abzuführenden Verwaltungskosten zu hoch sind. 

Umsetzung bundesweiter Vorgaben

Auch mit der Umsetzung von Vorgaben bzw. Gesetzen, die bundesweit gelten, wurde unter Hannelore Kraft begonnen. Anfang 2016 hat der Landtag beschlossen, bereits bestehende epidemiologische Krebsregister um ein klinisches Krebsregister zu erweitern. Damit wird das bundesweit geltende Landeskrebsregistergesetz umgesetzt. Abgeschlossen ist die Umsetzung aber noch lange nicht, vor allem der Aufbau eines lückenlosen elektronischen Meldeverfahren gestaltet sich als schwierig.

Auch die Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes folgt der aktuellen, bundesweit geltenden Rechtsprechung. Seit Januar 2017 muss eine Zwangsmedikation und Fixierung, die länger als 24 Stunden andauert, von einem Richter genehmigt werden. Kritiker betrachten diese Regelung als praxisfern, weil eine verzögerte, richterliche Anordnung unter Umständen eine erforderliche Medikation verhindert. 

Im Sommer 2016 wurde zudem eine Landesrahmenvereinbarung bezüglich landesweiter Präventionsmaßnahmen mit den Trägern der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallkassen geschlossen. In Kitas/Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen sollen gesundheitsfördernde Programme zum Einsatz kommen. Allerdings ist die Zahlung solcher Programme seitens der Krankenkassen freiwillig, deshalb gibt es keine konkreten, zeitlichen Umsetzungspläne. 

Fazit: Die rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft hat gesundheitspolitisch in den vergangenen 5 Jahren einiges auf den Weg gebracht. Allerdings gibt es nur beim Hausarztaktionsprogramm konkrete Ergebnisse. Besonders ärgerlich für junge Ärzte dürfte sein, dass sich bei der Krankenhausreform kaum etwas tut. Hier müssen in der Zukunft dringend Antworten gefunden werden. 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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