Für schwangere Ärztinnen gibt es keine pauschalen Beschäftigungsverbote mehr. Stattdessen sollen die Arbeitsplätze für schwangere Ärztinnen und stillende Mütter so umgestaltet werden, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden. Die Arbeitgeber sollen Schwangeren ein Gespräch über die Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen anbieten. Dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes stimmte im Mai dieses Jahres der Bundesrat zu. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist somit abgeschlossen, im Januar 2018 soll das vollständige Gesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen sowie das ungeborene Kind zu gewährleisten ohne persönliche Karriereziele zu gefährden. Ob sich die Änderungen als effektiv erweisen werden, bleibt abzuwarten.
Denn seitens der Ärztinnenschaft wird bereits Kritik an der Reform laut: Die Bestimmungen seien zu schwammig formuliert, viele Fragen blieben offen und einschneidende Verbesserungen fehlten, hört man die Kolleginnen in der Klinik sagen.
Doch was regelt das neue Gesetz genau? Die bisherige Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wird jetzt in das Mutterschutzgesetz integriert. Insgesamt sollen die Bestimmungen besser strukturiert und übersichtlicher sein, Bürokratiekosten abgebaut werden. Die ursprünglichen Regelungen stammen im Kern aus dem Jahr 1952. Durch die Novellierung soll der Schutz der Mütter und Schwangeren praxisgerechter werden und sich dem Wandel der Arbeitswelt anpassen.
Das war nötig, denn nicht nur die beruflichen Anforderungen, sondern auch die Ansprüche der Frauen an ihre Erwerbstätigkeit haben sich bedeutend verändert. Schwangere Ärztinnen wollen gerne länger im Beruf bleiben, um ihre Weiterbildungszeiten einhalten zu können.
Das neue Gesetz fokussiert deshalb auf Maßnahmen zur Gefährdungsbegrenzung. Beispielsweise werden die bereits bestehenden Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsstellen ergänzt, für eine Tätigkeit nach 20 Uhr muss die Schwangere ausdrücklich ihre Zustimmung erteilen. Diese Maßnahmen sind wichtig, gerade für Ärztinnen. Ein hohes Arbeitspensum während der 24-Stunden-Dienste birgt Gefahren für die Schwangere und das Ungeborene, häufige Fehlgeburten können die Folge sein. Im Gespräch mit betroffenen Frauen erfährt man jedoch, dass sie oft das Gefühl vermittelt bekommen, ihren Kollegen durch ihre Schwangerschaft mehr Arbeit aufzubürden. Mit diesem Wissen im Hinterkopf setzen wenige ihre gesetzlich verankerten Rechte durch.
Werdende Mütter bedauern zudem häufig, dass es noch immer zum sofortigen Ausschluss von ausbildungsrelevanten Tätigkeiten bis hin zum Beschäftigungsverbot kommt, sobald sie ihre Schwangerschaft bekannt geben. Chirurgische Assistenzärztinnen müssen mit einer langen Pause vom OP-Saal rechnen. Dabei gibt es bereits effektive Maßnahmenkataloge, um eine unnötige Verlängerung der Weiterbildungszeit durch eine Schwangerschaft zu vermeiden. Viele schwangere Kolleginnen bemängeln zudem, dass die bereits bestehenden, gut durchdachten Vorgaben von den Klinikleitungen nicht umgesetzt werden. „Mich persönlich betrifft eigentlich keine der Änderungen“, bedauert eine schwangere Kollegin. „Ich denke, unsere Probleme sind eher hausintern.“