Marburger Bund ruft Ärzte an Unikliniken zum Warnstreik auf

Ärztinnen und Ärzte in den tarifgebundenen Universitätskliniken der Länder sollen am 4. Februar ganztägig streiken: Dazu hat der Marburger Bund aufgerufen. Anlass sind die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Für den 4. Februar hat der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken zum Warnstreik aufgerufen. Die zentrale Kundgebung soll in Hannover stattfinden. | Marburger Bund

Am 4. Februar soll die zentrale Kundgebung des ganztägigen Warnstreiks in Hannover stattfinden. Die Ärztegewerkschaft rief ihre Mitglieder dazu auf, dorthin zu kommen und sich an der Veranstaltung zu beteiligen.

"Der Marburger Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken substanziell zu verbessern. In den beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben die Länder jedoch keine Bereitschaft erkennen lassen, konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Ärzte zu vereinbaren. Stattdessen äußerte die TdL die Befürchtung, durch verbindliche Regelungen zur Begrenzung der Dienstbelastung könnten betriebliche Abläufe gestört werden. Daran zeigt sich, dass die Arbeitgeber den Ernst der Lage noch nicht verstanden haben. Unsere Mitglieder werden darauf eine entsprechend deutliche Antwort geben“, kündigte der zweite Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, an.

Der Marburger Bund (MB) hat sich hinter die Forderungen nach einem fairen PJ gestellt: Um eine obligatorische Aufwandsentschädigung zu garantieren, müsse die Approbationsordnung geändert werden, heißt es vom MB.

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Der Gewerkschaft geht es unter anderem um neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. Geht es nach dem Marburger Bund, sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Außerdem fordert die Gewerkschaft eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung. Daneben gehören auch sechs Prozent mehr Gehalt und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit zu den Forderungen.

„Ohne eine wirksame Entlastung wird die ärztliche Tätigkeit in der Universitätsmedizin unattraktiv. Spitzenmedizin braucht gute Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung. Das muss endlich auch in die Köpfe der TdL-Vertreter“, bekräftigte Botzlar.

Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag. 

Quelle: Marburger Bund (15.01.2020)

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