Derzeit sieht das Fernbehandlungsverbot vor, dass Ärzte und Ärztinnen nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien beraten dürfen. Nur mit Patienten, bei denen bereits ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat, dürfen sich Ärzte online oder per Telefon austauschen (§ 7 Absatz 4 der MBO). Um neue digitalisierte Behandlungsformate, wie etwa die Telemedizin, zu testen, änderte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung im Jahr 2016 für Modellprojekte. Seitdem hat die Kammer in Baden-Württemberg vier Modellprojekte der Fernbehandlung genehmigt: Zwei davon wurden im Justizvollzug durchgeführt, eines mit Privatversicherten und eines mit Kassenpatienten. Auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 soll nun abgestimmt werden, ob Fernbehandlung wie bei diesen Modellprojekten auch ohne einen persönlichen Erstkontakt möglich werden soll.
58 Prozent der Medizinstudenten dagegen
Ist eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots der richtige Weg?, wurden mehr als 3.800 Ärzte und Medizinstudenten in einer Umfrage des Hartmannbundes gefragt. „Nein, hier wird eindeutig eine Grenze überschritten und wir sind gut beraten, dies auch deutlich zu machen“, antworteten 62 Prozent der Befragten. Überraschend: Auch eine Mehrheit der Medizinstudenten (58 Prozent) war gegen eine Lockerung des derzeitigen Verbots, wo ja gerade den jungen Ärzten und Medizinstudenten nachgesagt wird, grundsätzlich offener gegenüber digitalen Entwicklungen zu sein. Bei der Umfrage konnten die Teilnehmer auch kommentieren und so wurde in den Kommentaren vermehrt darauf hingewiesen, dass mit Online-Behandlungen die Niederlassung in Deutschland gefährdet würde. „Keine Behandlung übers Internet aus Indien oder Großkonzernen mit Callcentern“, heißt es etwa. Zudem wurde wiederholt nach der rechtlichen Absicherung bei Fernbehandlungen gefragt, für die der behandelnde Arzt weiterhin die Verantwortung tragen würde.
„In zwanzig Jahren lachen wir über den Versuch, uns gegen solche Erneuerungen zu stellen.“
Immerhin 38 Prozent der Befragten sprachen sich für mehr Einflussnahme der Ärzteschaft bei der Fernbehandlung aus. Telemedizin könne den persönlichen Kontakt zwar nicht ersetzten, sei aber eine sinnvolle Ergänzung, sagte ein Teilnehmer. Gerade für Patienten mit weiter Anfahrt oder körperlicher Benachteiligung könnte die Fernbehandlung ein „großes Plus an Lebensqualität“ bedeuten, kommentierte ein anderer.
„Das Ergebnis zeigt – vor allem auch mit Blick auf zahlreiche Kommentierungen der Teilnehmer – dass es nicht nur zum Thema Digitalisierung im Allgemeinen, sondern offenbar ganz konkret auch zur Online-Behandlung noch ein hohes Maß an Diskussions- und Aufklärungsbedarf gibt“, bewertete der Vorsitzende des Hartmannbundes Dr. Klaus Reinhardt die Umfrageergebnisse. Die Ergebnisse der Befragung würden deshalb in den Verbandsgremien und in dem Vorstand der Bundesärztekammer diskutiert werden, um die Ärzteschaft vor dem Deutschen Ärztetag möglichst detailliert über das Thema zu informieren.