e-Health: Mobile Medikationspläne

Wissenschaftler der Universität Leipzig und des Instituts für Angewandte Informatik (InfAI) arbeiten an einem übersichtlichen, mobil nutzbaren Medikationsplan für Patienten, Ärzte und Apotheker.

Smartphone

Mobile Medikationspläne sollen Patienten, Ärzten und Apothekern bald zur Verfügung stehen. | Reservoir Dots - Fotolia

Sie wollen Dienste und Anwendungen - unter anderem eine Smartphone-App - entwickeln, die Informationen zur Medikation aus verschiedenen Formaten und Quellen aufnehmen und einheitlich abbilden können. Für die zeitsparende Übermittlung durch den Patienten an die verschiedenen Ärzte, Apotheker oder Pflegedienste soll der Medikationsplan auch in einem QR-Code verschlüsselt werden. Damit wird die Transparenz und Verständlichkeit des Planes für den Patienten verbessert, da dieser im Mittelpunkt des Informationsaustausches steht.

Die Mitarbeiter der Abteilung für Betriebliche Informationssysteme der Universität und des An-Instituts für Angewandte Informatik kooperieren im Rahmen des Projektes "AMME - Semantische Integration von Medikationsplänen unterschiedlicher Struktur", das Mitte vergangenen Jahres gestartet ist und bis zum 30. Juni 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Sie arbeiten auch mit einem Leipziger Softwareunternehmen, einem EDV-Dienstleister aus Markkleeberg sowie der Selbstständigen Abteilung für Allgemeinmedizin der Universität Leipzig zusammen. Gemeinsam wollen sie eine Softwarearchitektur entwickeln, mit der alle wichtigen Informationen aus verschiedenen Quellen wie Arztbriefen, Rezepten oder Barcodes in den Medikationsplan eingebunden werden können. Unterstützt wird das Vorhaben unter anderem auch vom Zentrum für Arzneimittelsicherheit an der Universität Leipzig als assoziiertem Partner.

Ein durchgängiger und lückenloser Medikationsplan bringt unmittelbare Vorteile für den Patienten. Eine solche Übersicht ermöglicht es beispielsweise Ärzten und Apothekern, mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu prüfen und auszuschließen. Ohne eine intelligente Einbindung aller den Patienten behandelnden Stellen lässt sich gerade im Notfall kaum nachvollziehen, welche Medikation ein Patient aktuell erhält", sagt Dr. Romy Elze, Projektverantwortliche des InfAI e.V. Auch die Ursache für möglicherweise auftretende Nebenwirkungen könne mit einem solchen Plan jederzeit nachvollzogen werden.

Figure 1

Figure 1 - das Instagram für Mediziner. Das Diagnose-Netzwerk, 2013 in den USA und Kanada gestartet, gibt es seit Ende 2014 auch in Deutschland. Erklärtes Ziel: Die weltweite Mediziner-Community zu vernetzen. App-interne Tools sollen den Datenschutz der Patienten sicherstellen.

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Das Vorhaben wird am InfAI in der Arbeitsgruppe E-Health bearbeitet, die bereits in der Vergangenheit wichtige Impulse für das moderne Informationsmanagement im Gesundheitswesen erarbeitet hat. "Mit dem aktuellen Vorhaben zeigt unser Institut Wege auf, wie gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation und zum Austausch mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu vereinbaren sind. Im Zentrum steht in diesem Fall der Patient als Souverän der ihn betreffenden Informationen", erklärt InfAI-Geschäftsführer Dr. Kyrill Meyer.

Testlauf in Papierform

Die Einführung des Medikationsplans, auf den Versicherte mit mindestens drei parallel verordneten Arzneimitteln ab 1. Oktober Anspruch haben, sollte von Patienteninformationen begleitet werden. So ließe sich eine bessere Mitarbeit und Nutzung der Medikationspläne durch die Patientinnen und Patienten erreichen, so der „Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ in einem heute veröffentlichten Memorandum. „Unser Beirat bietet seine Mitarbeit bei der Erstellung von Patienteninformationen an“, so die Vorsitzenden Dr. Christiane Groß (Ärztekammer Nordrhein) und Dr. Dr. Hans-Jürgen Bickmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe).

Das sogenannte E-Health-Gesetz sieht vor, dass der Medikationsplan zunächst in Papierform erstellt wird. Ab 2018 soll der Plan dann auch elektronisch geführt werden können. Dann müssen die Informationen in den von Vertragsärzten zur Verordnung genutzten EDV-Programmen und in den Systemen der Apotheken einheitlich abgebildet werden, sodass sie zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit genutzt werden können.

Quellen: Universität Leipzig und Ärztekammer Nordrhein

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