Nach Entlassung: Patienten kennen Medikamente nicht

Aus einer aktuellen Studie geht hervor, dass die wenigsten Patienten ihre neuen Medikamente kennen, nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen worden sind. Das Problem: Zu wenig Zeit für ein adäquates Arzt-Patienten-Gespräch.

Pillen

Ein erschreckend großer Teil der Patienten in einer Umfrage konnte ihr neu verordnetes Medikament nach dem stationären Aufenthalt nicht nennen. | denisismagilov - Fotolia

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) mahnt diese Entwicklung an und rät zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiterbehandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informieren soll.

179 Personen wurden in der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenzeitschrift erschienen ist, vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. 81 Prozent dieser Patienten wurde während des stationären Aufenthalts ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet – zutreffend nennen konnten das jeweilige Medikament jedoch nur 11 Prozent.

Die DGIM betont, dass es die Aufgabe der behandelnden Ärzte sei, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. „Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, sagt die DIGM-Vorsitzende Prof. Petra-Maria Schumm-Draeger. Die Fachgesellschaft befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung im Weg steht. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren.

Prof. Ulrich Fölsch, Generalsekretär der DGIM, verlangt daher, dass im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten geschaffen werden muss: „Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt.“ Das eHealth-Gesetz sehe zwar den Anspruch des Versicherten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei, kritisiert Fölsch.

Die Fachgesellschaft befürchtet, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe. Diesen Trend sieht sie in der aktuellen Studie bestätigt.

Quellen: Berufsverband Deutscher Anästhesiologen (www.bda.de), Presseagentur Gesundheit (pag), Lisa Braun und Michael Pross GbR

Operation Karriere auf Instagram