Montgomery zu Tabakwerbung: "Wirtschaftspolitik darf nicht vor Jugendschutz gehen"

„Wirtschaftsinteressen dürfen nicht vor Jugendschutz gehen." Mit diesen Worten forderte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery die Abgeordneten des Bundestages auf, den Regierungsentwurf zum Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte umgehend positiv zu bescheiden.

BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery

BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery | Ulrike Schächt, ÄK Hamburg

Bereits im Sommer wurde der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf gegen den Willen der Gesundheitspolitiker von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Der Grund für die Rücknahme war offenbar ein wirtschaftliches Kalkül. Der Einwand kam aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion. 

Laut Montgomery müsse neben dem Leid der betroffenen Patienten auch die durch die erforderlichen Behandlungen gebundenen medizinischen Ressourcen in den Blick genommen werden. „Nach gesundheitsökonomischen Berechnungen belaufen sich allein die tabakbedingten jährlichen Kosten im Gesundheitswesen auf 25 Milliarden Euro. Hinzu kommen weit über 50 Milliarden Euro, die jährlich von den Sozialversicherungssystemen durch tabakbedingte Arbeitskraftausfälle zu tragen sind“, so der BÄK-Präsident.

Montgomery wies darauf hin, dass gerade Wirtschaftspolitiker zur Kenntnis nehmen sollten, dass diese Kosten in keiner Weise durch die Tabaksteuereinnahmen (knapp 15 Milliarden Euro) und die in den Wirtschaftskreislauf einfließenden Werbeausgaben der Tabakindustrie (circa 200 Millionen Euro pro Jahr) aufgewogen werden.

Als einziges Land in Europa ist in Deutschland die Plakatwerbung für Tabak noch erlaubt, obwohl Studien zeigen, dass Tabakwerbung gerade bei Kindern und Jugendlichen wirkt. Die Bundesärztekammer hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass rund 80 Prozent aller Raucher vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen beginnen, was eine Tabakentwöhnung in dieser Patientengruppe deutlich erschwert.

Quelle: Bundesärztekammer, Pressestelle der deutschen Ärzteschaft

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