Lohnt sich die Niederlassung finanziell?

Arzthaftungsrecht, ärztliches Arbeitsrecht, Medizinstrafrecht, ärztliches Berufsrecht und Datenschutz sind nur einige Stichpunkte aus dem Medizinrecht. Rechtsanwalt Dr. Ruppel aus Lübeck gibt Einblicke zu rechtlichen Fragen und zur Selbstständigkeit als Arzt.

Dr. Thomas Ruppel Rechtsanwalt

Spezialisiert auf das Medizinrecht: Rechtsanwalt Dr. Ruppel berät Ärzte in juristischen Fragen

Nach der Weiterbildung zum Facharzt ist die Selbstständigkeit ein mögliches berufliches Ziel. Alternativen sind etwa die Karriere im Krankenhaus, die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen (bei Ämtern), die Anstellung bei Praxen oder MVZ.

Die berufliche Selbstständigkeit bringt viele Vor- aber auch einige Nachteile mit sich. Vorteile sind insbesondere die Möglichkeit, sein eigenes Berufsleben weitgehend unabhängig von den Entscheidungen anderer zu gestalten, die beruflichen Schwerpunkte, Praxisräume, Mitarbeiter und apparative Ausstattung selbst zu bestimmen. Auch die Nachteile liegen auch auf der Hand: Man trägt das wirtschaftliche Risiko, ist mit großen bürokratischen Belastungen konfrontiert und ein Feierabend ist in den meisten Fällen gar nicht absehbar.

Aber lohnt sich die Selbstständigkeit in der Niederlassung als Kassenarzt finanziell?

Während die Einkommen von angestellten Ärzten zumeist durch Tarifverträge geregelt werden, hängen die Einkünfte von niedergelassenen Ärzten nicht zuletzt von den komplizierten Verabredungen innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung, den Zahlungen der Krankenkassen und den Verteilungsschlüsseln der Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

I.  Vergleich: Gehalt angestellter Ärzte
Ein Facharzt im Bereich des Tarifvertrages des Marburger Bundes für kommunale Krankenhäuser verdient aktuell im ersten Jahr etwa 5.600 Euro brutto im Monat, dies steigert sich nach den derzeitigen Tabellen bis zum 13. Berufsjahr auf über 7.200 Euro. Ein junger Oberarzt verdient im Krankenhaus etwa 7.000 bis 8.000 Euro. Hinzu kommen noch Bereitschaftsdienstengelte usw.

Von den erwähnten etwa 5.600 Euro für einen Facharzt bleiben bei Steuerklasse I (unverheiratet) nach Abzug von Steuern, den Beiträgen zum Versorgungswerk (statt der gesetzlichen Rentenversicherung), zur Arbeitslosenversicherung usw. etwa 3.500 Euro übrig. Hiervon müssen noch die Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abgezogen werden, an denen sich der Arbeitgeber etwa zur Hälfte beteiligt. Der Arbeitnehmeranteil liegt je nach Vertrag, Vorerkrankungen und Alter häufig zwischen 300 und 500 Euro im Monat, kann aber auch deutlich geringer oder höher sein.

Ein Oberarzt oder ein erfahrener Facharzt mit etwa 7.000 Euro Gehalt verdient nach Abzug der eben genannten Abgaben und ohne Berücksichtigung der Krankenversicherung etwa 4.200 Euro im Monat netto. Ein sehr erfahrener Oberarzt verdient etwa 4.800 Euro netto.

II. Die Selbstständigkeit: Umsatz und Gewinn
Wie sieht es aber nun bei den Selbstständigen aus?

1. Umsatz

Relevant ist zunächst der Umsatz, d.h. die Summe aller Einnahmen. Wie hoch die Umsätze eines Arztes sind, hängt von vielen Faktoren ab: der räumlichen Lage der Praxis, den fachlichen und menschlichen Fähigkeiten von Arzt und Personal, dem Interesse des Arztes, "IGeL"-Leistungen anzubieten, und nicht zuletzt den Verteilungskämpfen sowohl innerhalb des GKV-Systems zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, als auch zwischen den einzelnen Facharztgruppen innerhalb der ambulanten Versorgung.

Die Umsätze mit Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherungen betragen im Durchschnitt aller Arztgruppen etwa 210.000 Euro pro Jahr. Dabei gibt es sowohl große regionale Unterschiede mit einer Spanne die von etwa 170.000 Euro in Berlin bis zu über 240.000 Euro in Sachsen und Thüringen, vor allem aber Unterschiede in den einzelnen Facharztgruppen: Der durchschnittliche Jahresumsatz beträgt bei

  • Psychotherapeuten etwa 75.000 Euro, Psychiatern 140.000 Euro
  • Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinmedizinern, Urologen oder HNO-Ärzten 210.000 Euro
  • Orthopäden und Chirurgen etwa 230.000 Euro
  • Augenärzten etwa 250.000 Euro
  • Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung etwa 270.000 Euro
  • Radiologen etwa 370.000 Euro.

Hinzu kommen die Umsätze mit Privatpatienten. Im Bundesdurchschnitt und über alle Arztgruppen hinweg liegt der Umsatz mit Privatpatienten bei etwa 20 Prozent. Diese können also zu den eben genannten Zahlen addiert werden. Auch bei den Umsätzen mit Privatpatienten gibt es wieder große regionale Unterschiede (der Anteil der Selbstzahler liegt in den alten Bundesländern bei etwa 12 Prozent in den neuen Bundesländern bei etwa sieben Prozent) und Unterschiede zwischen den einzelnen Arztgruppen.

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