Der Münsteraner Kreis ist ein informeller Zusammenschluss von Expertinnen und Experten, die sich kritisch mit der komplementären und alternativen Medizin (KAM) auseinandersetzen. Die Mitglieder um die Medizinethikerin Dr. Bettina Schöne-Seifert halten die Homöopathie für wirkungslos und bemängeln die Zusatzbezeichnung untergrabe das Vertrauen der Patienten: Denn durch den Titel bekomme die homöopathische Lehre den Anstrich wissenschaftlicher Seriosität. Stattdessen sei sie nur eine unwissenschaftliche Heilslehre, heißt es in einem Memorandum der Gruppe. Ein unwirksames Verfahren sei mit der ärztlichen Ethik unvereinbar – die Grenze zwischen wissenschaftlich fundierter Medizin und Esoterik werde dadurch verwischt.
Deutscher Ärztetag berät über (Muster-)Weiterbildungsordnung
Vom 8. bis 11. Mai berät der Deutsche Ärztetag in Erfurt auch über eine Gesamtnovelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MWBO). Geht es nach dem „Münsteraner Kreis“, soll dabei auch beschlossen werden, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht mehr zu vergeben.
Die Bundesärztekammer hält sich derzeit noch bedeckt. Forderungen aus dem Memorandum sollen in die Beratung mit einbezogen und intensiv diskutiert werden – die Beschlussfassung obliege allerdings den Abgeordneten des 121. Deutschen Ärztetages.
Gegenwind zu dem Vorstoß kommt vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte: Die Nachfrage nach ärztlicher Homöopathie sei in den vergangenen 20 Jahren enorm gestiegen, erklärte die Verbandsvorsitzende Cornelia Bajic in einer Pressemitteilung. Derzeit gebe es rund 7.000 Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die die Zusatzbezeichnung führen – die ärztliche Homöopathie sei wirksam und evidenzbasiert, das sei durch zahlreiche Studien belegt.
Um die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führen zu können, müssen Ärzte eine entsprechende Weiterbildung abschließen. Die Inhalte und der Ablauf sind in der MWBO festgelegt. Um an dieser Weiterbildung teilnehmen zu dürfen, ist eine ärztliche Approbation und die Facharztanerkennung Voraussetzung. Die Weiterbildung besteht aus 160 Stunden Kurs-Weiterbildung und sechs Monaten Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie.
Quellen: Münsteraner Memorandum Homöopathie, aerzteblatt.de (9.3.2018), Pressemitteilung des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (8.3.2018), (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2015