„Aktuell benötigt den natürlich nicht jede Ärztin und jeder Arzt“, sagte er in einem Interview auf KV.on. Es sei aber davon auszugehen, dass über kurz oder lang die überwiegende Zahl der Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet sein sollte.
"Keine Förderung ohne elektronische Signatur"
Gassen verwies auf den eArztbrief. Wer diesen ab 2017 einsetzen und die Förderung erhalten wolle, benötige die elektronische Signatur und damit den eHBA. „Der Gesetzgeber sagt klar: Keine Förderung ohne elektronische Signatur – und die gibt es nur mit dem elektronischen Heilberufsausweis“, so Gassen.
Entlastung statt Belastung
Laut KBV soll der Ausweis, der bei den Landesärztekammern beantragt werden kann, grundsätzlich eine Bürokratieentlastung und keine Mehrbelastung für die Ärzte mit sich bringen. Allerdings werde erst die Zukunft zeigen, „ob der elektronische Heilberufsausweis dieses Versprechen einlösen“ könne, betonte Gassen. Die KBV wolle dies „sehr kritisch begleiten“ und „alles daransetzen, die Kollegen von unnötiger zusätzlicher Bürokratie zu bewahren“.
Quellen: aerztblatt.de; KBV Youtube-Channel