Mit dem ersten Gehalt geht es los: Wenn jeden Monat Geld auf das eigene Konto wandert, wird auch immer etwas abgezweigt – unter anderem für die Rente. Und darüber, wie man später versorgt sein möchte, sollte man schon als junger Mensch nachdenken, erklärte Charlotte Guckenmus vom Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen beim Operation Karriere-Kongress in Frankfurt: "Bei der Versorgung geht es um viele Fragen, die Sie aktuell einfach nicht beantworten können: Sind Sie gesund? Wie lange? Könnten Sie krank werden? Haben Sie Familie? Kinder? Werden Sie sich scheiden lassen? Wie soll ihr Lebensstandard im Alter aussehen? Was möchten Sie sich dann leisten können?" All das könne Auswirkungen auf die Rente haben – und darauf, welche Vorsorge sinnvoll ist.
Für Ärzte gilt: Als Mitglieder der Ärztekammern sind sie auch automatisch im zugehörigen Versorgungswerk Pflichtmitglied. Dazu gehören die Altersrente, ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. "Freie Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte bestimmen selbst, was sie wollen. Das gilt beispielsweise für die Versorgungswerke: Sie sind eigenverantwortlich, eigeninitiativ und eigenfinanziert", erklärte Guckenmus.
Zu 100 Prozent kapitalgedeckt
Die Rechtsgrundlage für die Versorgungswerke ist das Heilberufsgesetz. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung ist die berufsständische Versorgung nicht umlagenfinanziert, sondern zu 100 Prozent kapitalgedeckt. Das bedeutet: Was man einzahlt, bekommt man auch wieder raus – mit den entsprechenden Zinsen.
Dabei liegen die Beiträge auf der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell bei 18,6 Prozent). In Zeiten wie dem Einstieg in die Niederlassung, der Elternzeit oder bei längerer Krankheit reduziert sich der Beitrag, auch Dritte wie beispielsweise die Arbeitsagentur (bei Arbeitslosigkeit) können die Beiträge übernehmen.
Achtung! Doppelte Beitragspflicht!
Wer eine Beschäftigung als Arzt aufnimmt, ist erstmal doppelt Beitragspflichtig: neben dem Versorgungswerk auch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Davon könne man sich aber befreien lassen, verriet Guckenmus: "Den Antrag sollten Sie aber rechtzeitig stellen. Die Frist ist drei Monate nach Beginn der Beschäftigung – da zählt der Stempel auf dem Antrag". Den Antrag kann man sich einfach auf der Webseite des zuständigen Versorgungswerks (z.B. Hessen) herunterladen.
Ein weiteres Risiko droht später beim Renteneintritt: Andere Verpflichtungen können die gesamte Rente auffressen – beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen nach einer oder mehreren Scheidungen oder eine teure private Krankenversicherung. "Hier muss man sich unbedingt rechtzeitig informieren und beraten lassen", empfahl Guckenmus.
Dafür lässt sich der Renteneinstieg beim Versorgungswerk ganz flexibel gestalten. Wer will, kann den Renteneintritt vorziehen, nach hinten verschieben oder auch während der Rente in Teilzeit weiterarbeiten.
Quelle: Operation Karriere-Kongress Frankfurt, 1.2.2020, Vortrag: "Rechtzeitig vorsorgen – Überblick Versorgungswerk", Charlotte Guckenmus, LL.M. , Syndikusrechtsanwältin Versicherungsbetrieb, Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Frankfurt am Main.