BKA: Zahl der Abrechnungsbetrugsfälle im Gesundheitssystem steigt deutlich

Die Zahl der Abrechnungsbetrugsfälle im Gesundheitswesen ist im ver­gan­genen Jahr um 11 Prozent auf 4.457 registrierte Fälle in der polizeilichen Kriminal­sta­tis­tik angestiegen.

Mann in Handschellen

Das BKA stellt eine zunehmende Anzahl an Betrugsfällen im Gesundheitswesen fest. | shoot4u/fotolia

Darauf wies das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem „Bundes­lagebild 2015 Wirtschaftskriminalität“ vor Kurzem hin. Dabei sei auch der entstandene Schaden deutlich angestiegen: von 41 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 70 Millionen Euro im ver­gan­genen Jahr.

Als Grund für den Anstieg nennt das BKA den Abrechnungsbetrug „durch russisch­spra­chige Pflegedienste, das heißt solche, die mehrheitlich von Personen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geführt werden“. Hierbei handele es sich um ein bundes­wei­tes Phänomen, das insbesondere dort auftrete, wo sich durch Sprachgruppen ge­schlosse­ne Systeme bildeten. „Die Täter wählen beim Abrechnungsbetrug unterschied­liche Vorgehensweisen, indem sie beispielsweise nur zum Teil oder überhaupt nicht er­brachte Leistungen abrechnen, die Pflegebedürftigkeit von Patienten vortäuschen (Pa­tienten simulieren bewusst), Ärzte und Pflegepersonal bestechen oder Urkunden im Zu­sammenhang mit der Ausstellung von Ausbildungs­zertifikaten fälschen“, erklärt das BKA.

Hinweise auf organisierte Kriminalität

In vielen dieser Fälle lägen Indizien für ein strukturier­tes und organisiertes Vorgehen der Pflegedienste mit dem Ziel der Gewinnmaximierung vor. In Einzelfällen lägen im Zu­sammen­hang mit Investitionen in russisch­sprachige ambulante Pflegedienste auch Hin­weise auf eine organisierte Kriminalität vor. „Mittlerweile konzentrieren sich die Täter auf das Geschäft mit Intensivpflegepatienten, da in diesem Bereich die höchsten Gewinne erzielt werden können“, schreibt das BKA.

„Krankenkassen zahlen für einen Intensiv­pfle­ge­patienten monatlich etwa 22.000 Euro. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den durch Abrech­nungsbetrug im Gesundheitswesen entstandenen volks­wirt­schaft­lichen Schaden auf etwa eine Milliarde Euro.“ In Anbetracht der demografischen Entwicklung werde der Pflegemarkt in abseh­ba­rer Zukunft weiter wachsen. Es sei davon auszugehen, dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheits­wesen auch zukünftig von Be­deutung sein werde.

Den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen definiert das BKA dabei als „betrüge­risches Erlangung von Geldleistungen von Selbstzah­lern, Krankenkassen, Kranken­versicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharma­zeu­ti­scher Berufe sowie durch Krankenhäuser und Sanatorien“.

Die meisten Delikte wurden im vergangenen Jahr innerhalb der Wirtschaftskriminalität im Bereich des Betrugs registriert (31.692 Fälle), gefolgt von Insolvenzdelikten (11.153), Anlage- und Finanzierungsdelikten (9.136) und Arbeitsdelikten (8.904). In keinem Be­reich stieg die Anzahl der Delikte jedoch so deutlich an wie im Gesundheitswesen.

Quelle: www.aerzteblatt.de

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