Letztere lag im Jahr 2017 bei durchschnittlich 49 Wochenstunden. Das geht aus dem jüngsten Bericht 2016 des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) im Rahmen des sogenannten Zi-Praxis-Panels hervor. Basis sind die Daten von 5.762 Praxisinhabern und 613 angestellten Ärzten.
Mit der stetigen Zunahme angestellter Ärzte in der ambulanten Versorgung gehe die durchschnittliche Arbeitszeit je Arzt und die Zeit für Patienten zurück, hieß es aus dem Zi. Das Institut verwies auf die „Arztzeituhr“, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 23. Januar 2019 vorgestellt hat. Demnach geht der Versorgung alle vier Stunden ein Arzt „verloren“.



Dieser Verlust entstehe, weil immer mehr Ärzte in Anstellung arbeiteten, viele sich eine stärkere Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie wünschten und es daher auch im niedergelassenen Bereich viele Teilzeitarbeitsmodelle gebe, erläuterte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, bei der Vorstellung der Arztzeituhr. „Die angestellten Ärzte leisten eine medizinisch hervorragende Arbeit, aber ihr zeitliches Wirken ist logischerweise durch Arbeitsverträge auf maximal 40 Stunden begrenzt“, ergänzte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zi die Kosten- und Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Ziel ist, mit insgesamt rund 7.000 Praxen, die sich kontinuierlich an der Erhebung beteiligen, eine über alle Fachgruppen und Regionen repräsentative Datengrundlage für Analysen der Kosten- und Versorgungsstrukturen in Deutschland zu schaffen.