Neues Gesetz für Cannabis in der Schmerztherapie

Die Bundesregierung will ab 2016 den Konsum von Cannabis für schwer kranke Schmerzpatienten erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

Cannabispflanze

Cannabis soll künftig mehr Schmerzpatienten zur Verfügung stehen. | Foto: Olyas8/Fotolia.com

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sprechen sich dafür aus, den Zugang zu Cannabis als Medizinpräparat zu erleichtern. Missbrauch müsste aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiterhin verboten bleiben.

Beinahe neun Monate sind verstrichen, bis sich die Bundesregierung zu diesem ungewöhnlichen Schritt durchringen konnte. Obwohl seit Februar im Raum steht, dass die Drogenbeauftragte beabsichtigt, den Zugang zu Cannabis als Medizin für schwer kranke Schmerzpatienten oder Menschen mit Hyperaktivitätsstörung zu erleichtern. Die CSU-Politikerin hat sich vorgenommen, mehr Betroffenen als bisher Cannabispräparate zur Linderung zu verschaffen und das – anders als bisher – auf Kassenrezept. 

Bisher droht Patienten Strafverfolgung

Chronisch kranke Menschen, die Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen brauchen, geraten aufgrund der bislang geltenden Gesetzeslage regelmäßig ins Visier von Ermittlern. Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer. Zudem werden die Kosten für diese in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entscheiden die Patienten sich dann dafür, in den eigenen vier Wänden Hanfpflanzen anzubauen, müssen sie mit einem Ermittlungsverfahren und einer entsprechenden Strafverfolgung rechnen. 

Seit 2011: Sativex auf Rezept

Seit Mai 2011 dürfen zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis auch in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittel-Rezept verschrieben werden. Bislang ist einzig das Präparat "Sativex" zugelassen, und zwar für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und an schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen leiden. Zudem ist es seit längerer Zeit möglich, sich die im Ausland zugelassenen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon verschreiben zu lassen. Für die Kosten müssen Patienten bisher in der Regel aber selbst aufkommen. Das soll sich nun ändern.

In Zukunft: Staatliche Einrichtung als „Dealer“?

Da durch die geplante Gesetzesänderung in Zukunft mehr Betroffene mit Cannabis behandelt werden sollen als bisher, hat sich das Gesundheitsministerium nun entschieden, eine staatlich kontrollierte Produktion in Deutschland aufzubauen. „Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt der Kontrolle des BfArM", heißt es nach Informationen der "Welt am Sonntag" in dem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsressort, der mittlerweile zur Prüfung im Kanzleramt liege. Dazu soll eine sogenannte Cannabisagentur bei der Behörde eingerichtet werden, die wie ein amtlicher Dealer fungiert. 

Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von dieser Agentur festgelegt werden. Wann die dafür vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten soll, ist bis dato unklar.

400 Patienten dürfen Cannabis legal beziehen

Aktuell beziehen etwa 400 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken. Der so genannte „Medizinalhanf“ wird in den Niederlanden unter staatlicher Kontrolle angebaut und in Deutschland in Apotheken abgegeben.

Kölner Gericht erlaubt chronisch Kranken Anbau von Cannabis

Bereits 2014 hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass chronisch kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen privat Cannabis anbauen dürfen. Es erlaubte den Anbau ausdrücklich zu Therapiezwecken, für den Fall, dass den Kranken keine Alternative zur Verfügung stehe, ihre Schmerzen ebenso wirksam wie mit dem als Droge eingestuften Hanferzeugnis zu lindern. Das Gericht gab damit den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot statt. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, so die Ausführung des Vorsitzenden Richters, Andreas Fleischfresser.

Zu den Voraussetzungen gehöre, so das Gericht, dass der schwer kranke Patient austherapiert sei, es für ihn keine andere Behandlungsalternative zu Cannabis gebe und Cannabis aus der Apotheke nicht erschwinglich sei. Zwei Klagen hatte das Kölner Gericht damals abgewiesen, drei waren erfolgreich. 

Medizinisch eingesetztes Cannabis: Apotheker fordern klare Regeln 

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert im Falle von medizinisch eingesetztem Cannabis klare Regeln. Dabei stehen drei Forderungen im Mittelpunkt: die Präparate müssen die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Ärztlich verordnetes Cannabis soll, wie auch andere verschreibungspflichtige Arzneimittel, nur in Apotheken abgegeben werden. Außerdem, so die ABDA, müsse ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. 

Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit. Dazu Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer: "Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein.“ Eine gleichbleibende Qualität, so Kiefer weiter, könne nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem „Eigenanbau durch die Patienten“ gewährleistet werden. Eine Abgabe durch die Apotheken hält er für unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. 

Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute sei es möglich, nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff gewonnen aus der Hanfpflanze, herzustellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Diese uneinheitliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

Wirkstoffe in Cannabis

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe in Cannabis sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Diesen wird, neben weiteren Eigenschaften, eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, krampflösende und appetitanregende Wirkung zugeschrieben. Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen und Nervenschmerzen,  zur Reduzierung des Augeninnendrucks bei einem Glaukom, gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten sowie bei Multipler Sklerose-Patienten, die an Spasmen leiden, eingesetzt.

Es gibt zahlreiche positive Berichte zum Nutzen von Cannabis, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) attestierte dem Medikament Sativex im Jahr 2012 nur einen "geringen Zusatznutzen". 

Quellen: ABDA/AZ/Die Welt/VG Köln

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