Habe ich Anrecht auf eine Vergütung?
Hier ist die Antwort: Nein! - Da aufgrund des Studentenstatus keine Verpflichtung zur Arbeit bestehe, bestehe gleichzeitig auch keine Verpflichtung zur Gegenleistung, sprich „Vergütung“, so Käsmann. In der Praxis seien 400 Euro monatlich wünschenswert, auch als geldwerte Vorteile. Dies werde von den Kliniken vertraglich verschiedenartig gelöst: Etwa in Form eines Mini-Job-Vertrages, aber auch über Werkstudentenverträge, Praktikumsverträge, etc. Dabei seien die Vertragsbezeichnungen irreführend. Es bleibe beim „Gewollten“ Darum meist der Titel „Aufwandsentschädigung“ im Zusammenhang mit einer Vergütung gewählt.
Was ist, wenn ich krank bin und bekomme ich Urlaub?
Dieser Punkt sei laut § 3 Abs. 3 ÄApprO genau geordnet, so Käsmann. Innerhalb der gesamten PJ-Zeit von 48 Wochen dürften Medizinstudierende im PJ Fehlzeiten maximal 30 Tagen aufweisen, inklusive Urlaub, Krankheitstagen und sonstigen Fehlzeiten.
Bei Überschreiten der 30 Tage aus wichtigem Grund kann die überlappende Fehlzeit grundsätzlich nachgeholt werden. Bereits abgeleistete Teile des PJ sind nur dann anrechenbar, wenn sie nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an meine Pflichten halte?
Maximale Konsequenz sei in diesem Fall die Wiederholung bzw. nur teilweise Anrechnung des PJ´s, so Käsmann. Die Entscheidung treffe hier die zuständige Stelle des Landes, laut § 3 Abs. 6 ÄApprO. In der Regel sei dies das Landesprüfungsamt-
Versicherungsrecht und PJ: Worauf muss ich achten?
Ein klares Muss für das PJ: eine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Dafür hat der PJ Sorge zu tragen.
Ein Kann sind Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, anteilig von PJler und Klinik zu tragen.
Was die Haftung des PJler für sein Handeln anbelangt: Hier haftet man nur für Schäden, die man als PJ`ler laut Kenntnisstand hätte vermeiden können. Darüber hinaus hafte der ausbildende Arzt aufgrund seiner Aufsichtspflicht bzw. der Krankenhaus-Träger, so Käsmann. Dennoch sei eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Quelle: "Auf der sicheren Seite? – Die rechtliche Stellung im PJ", Lukas Kaesmann, Medizinstudent im neunten Semester und Univertreter der Studierenden des Hartmannbundes an der Universität zu Lübeck, Regionalsprecher der Studierenden des Hartmannbundes in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Vortrag auf dem Operation Karriere Kongress 2016 in Frankfurt/Main.