Dabei beziehen sich die Medizinstudierenden insbesondere auf einen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und 16 Bundesländern als Träger einiger öffentlich-rechtlicher Hochschulen.
Die VG Wort klagt seit 2007 gegen 16 Bundesländer und verlangt einen Nutzungsvertrag mit restriktiven Auflagen bezüglich der Meldung, Vergütung und Zugänglichkeit von Inhalten in Lehrmaterialien.
Kritik an Nutzungsvertrag
Besonders kritisch ist laut bvmd ein Passus im Nutzungsvertrag, den die VG Wort gegenüber den Bundesländern und damit den Hochschulen durchsetzen will. Dort heißt es: „Eine öffentliche Zugänglichmachung ist nicht zulässig, wenn das Werk oder der benötigte Werkteil vom jeweiligen Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen angeboten wird.“
Skripte geraten zu bloßen Linksammlungen
„Im Klartext würde dies bedeuten: Hat eine Universität ein bestimmtes Journal durch den Erwerb teurer Lizenzen abonniert, so ist es ihren Mitgliedern nicht erlaubt, Teile daraus in ihren Lehrmedien wiederzugeben“, bemängelte die bvmd. Die Medizinstudierenden kritisieren, so würden Skripte und Vorlesungen auseinandergerissen und gerieten zu bloßen Linksammlungen. Dieser Effekt würde steigen, je mehr Zugänge zu Journals beziehungsweise generellen E-Medien eine Universität ihren Mitgliedern zur Verfügung stelle.
Die bvmd kritisiert, dies würde neuen Erkenntnissen den Weg in die Regellehre versperren und dazu beitragen, dass veraltete Lehrmeinungen weiter unterrichtet würden.