Auslegung des Urheberrechts gefährdet moderne Lehre im Medizinstudium

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) setzt sich für das eLearning als eine wichtige Säule der modernen Hochschullehre ein. In einem neuen Positionspapier bezieht die Organisation Stellung zur Diskussion um das Urheberrecht in der Hochschullehre.

Studentinnen

Die VG Wort klagt seit 2007 gegen 16 Bundesländer und verlangt einen Nutzungs­vertrag mit restriktiven Auflagen bezüglich der Meldung, Vergütung und Zugänglichkeit von In­hal­ten in Lehrmaterialien. | Stokkete/Fotolia

Dabei beziehen sich die Medizinstudierenden insbesondere auf einen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und 16 Bundesländern als Träger einiger öffentlich-rechtlicher Hochschulen.

Die VG Wort klagt seit 2007 gegen 16 Bundesländer und verlangt einen Nutzungs­vertrag mit restriktiven Auflagen bezüglich der Meldung, Vergütung und Zugänglichkeit von In­hal­ten in Lehrmaterialien.

Kritik an Nutzungsvertrag

Besonders kritisch ist laut bvmd ein Passus im Nutzungsvertrag, den die VG Wort gegen­über den Bundesländern und damit den Hochschulen durchsetzen will. Dort heißt es: „Eine öffentliche Zugänglichmachung ist nicht zulässig, wenn das Werk oder der benötig­te Werkteil vom jeweiligen Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen angeboten wird.“

Medizinstripte

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, müssen Hochschulen ab Januar 2016 urheberrechtlich geschützte Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort melden. Für Studierende könnte dies bedeuten, so die SZ, dass Dozenten künftig ganz oder teilweise auf die Herausgabe digitaler Skripte verzichten könnten.

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Skripte geraten zu bloßen Linksammlungen

„Im Klartext würde dies bedeuten: Hat eine Universität ein bestimmtes Journal durch den Erwerb teurer Lizenzen abonniert, so ist es ihren Mitgliedern nicht erlaubt, Teile daraus in ihren Lehrmedien wiederzugeben“, bemängelte die bvmd. Die Medizin­studierenden kri­tisi­e­­ren, so würden Skripte und Vorlesungen auseinandergerissen und gerieten zu blo­ßen Linksammlungen. Dieser Effekt würde steigen, je mehr Zugänge zu Journals be­ziehungsweise generellen E-Medien eine Universität ihren Mitgliedern zur Verfügung stelle.

Die bvmd kritisiert, dies würde neuen Erkenntnissen den Weg in die Regellehre ver­sperren und dazu beitragen, dass veraltete Lehrmeinungen weiter unterrichtet würden. 

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