Laut Approbationsordnung ist es das Ziel des PJs, die erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den einzelnen Krankheitsfall anwenden zu können. Der Medizinstudierende haftet im PJ nur für Schäden, die er laut Kenntnisstand hätte vermeiden können. Darüber hinaus haftet der ausbildende Arzt (Aufsichtspflicht) bzw. der Klinik-Träger. Eine eigene Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Wichmann rät angehenden PJ-Studierenden: „Traut euch, sinnvoll nachfragen!“ Denn nur zu oft werden die Studenten im PJ für „Hilfstätigkeiten“ eingesetzt, wodurch der Lerneffekt begrenzt ist. Zwar gehören auch diese Arbeiten zu den Aufgaben des PJlers, aber eben nicht ausschließlich.
Lernziele im Logbuch definieren
Zu Beginn sollte sich der PJler die EDV und internen Abläufe erklären lassen. Im Logbuch hält er seine Lernziele fest. „Aus der Erfahrung empfiehlt es sich außerdem, am Anfang, in der Mitte und am Ende jedes Tertials ein Gespräch mit dem betreuenden Arzt zu führen“, sagte Wichmann.
Das PJ gilt als Pflichtpraktikum, weil es Bestandteil des Medizinstudiums ist. Demnach fallen die Studierenden im Praktischen Jahr auch nicht unter die Regelungen des Mindestlohngesetzes. „Der PJ-Studierende ist für die Station unverzichtbar, wird aber vielerorts noch nicht bezahlt“, bilanzierte Wichmann. Gerade einmal 52 Lehrkrankenhäuser zahlen den Maximalsatz von 597 Euro im Monat. Spitzenreiter der Nichtzahler sind demnach Berlin, Hamburg und Bayern.
Operation Karriere, 20.06.2015, München. „Auf der sicheren Seite? – Die rechtliche Stellung im PJ“. Wenke Wichmann, Medizinstudierende, Univertreterin und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden, Hartmannbund, Greifswald