Mit der Landarztquote wolle das Land NRW das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Dezember umsetzen, nach dem die Abiturnote bei der Studienplatzvergabe nicht das alleinige Auswahlkriterium sein dürfe, erklärte Gesundheitsminster Karl-Josef Laumann. Die Auswahl der Studierenden müsse sich am Bedarf der medizinischen Versorgung orientieren.
Für die Auswahl der Medizinstudenten soll künftig das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) zuständig sein - ab dem Wintersemester 2019/2020 soll die Landarztquote greifen. Vorerst knapp 170 Studienplätze sollen dann über ein gesondertes Verfahren vergeben werden: Neben der Abiturnote soll dabei auch die medizinische Berufserfahrung einfließen – außerdem sollen in einem standardisierten Tests Empathie, Patientenorientierung und Sozialkompetenz als Schlüsselfaktoren für die Arbeit als Landarzt geprüft werden.
„Nordrhein-Westfalen betritt hier absolutes Neuland. Bislang hat noch kein Bundesland die gesetzlichen Weichen für die Umsetzung der Landarztquote gestellt", erklärte Laumann. Derzeit werde allerdings auch in anderen Bundesländern über eine Landarztquote nachgedacht – es könnte sein, dass andere Länder dem NRW-Modell bald folgen.



Das NRW-Hausarztaktionsprogramm (HAP) konzentriert sich auf Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern – wenn in einem Ort besonders viele ältere Hausärzte leben, die bald in den Ruhestand gehen, können es auch bis zu 40.000 Einwohner sein. Wer sich als Landarzt in einer von insgesamt 160 Kommunen im Land niederlässt, kann auch einen finanziellen Zuschuss von bis zu 60.000 Euro beantragen (bisher bis zu 50.000 Euro) – das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Von den mehr als 11.000 Hausärzten im Land sind aktuell mehr als die Hälfte älter als 55 Jahre. Seit der Einführung des HAP 2009 wurden insgesamt 265 Förderanträge bewilligt.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen