KfW-Studienkredit
Was wird gefördert?
Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann beantragt werden für:
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- eine Promotion
Auslandssemester können gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Wer kann Anträge stellen?
Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:
- Deutsche Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige (ungeachtet deren Staatsbürgerschaft), die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen in Deutschland aufhalten.
- EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten sowie deren Familienangehörige.
- So genannte Bildungsinländer, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination des KfW-Studienkredits mit anderen Förderprogrammen ist möglich, zum Beispiel mit dem Bildungskredit oder BAföG für Studierende.
Finanzierungsdauer und Konditionen
Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredits untergliedert sich in 3 Phasen (Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase):
- Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines Studiums ist vom Alter vor Finanzierungsbeginn abhängig.
Wenn Sie höchstens:
- 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
- 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
- 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
Bei Beantragung der Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion erhalten Studierende, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester.
- Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit, in der Sie, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben, lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zahlen. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.
- In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten (Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung) innerhalb von maximal 25 Jahren bzw. bis zum 67. Lebensjahr zurück. Dabei gilt eine Mindestrate von 20 Euro.
Höhe der Finanzierung
Die Auszahlungsbeträge liegen entsprechend der persönlichen Wünsche der Antragsteller zwischen 100 und 650 Euro monatlich. Der monatliche Auszahlungsbetrag kann in jedem Semester neu festgelegt werden.
Wie berechnet sich der Zinssatz?
Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Sie basiert auf einem bestimmten Referenzzinsatz (6- Monats-European Interbank Offered Rate [EURIBOR]) zzgl. eines vertraglich fest vereinbarten Aufschlags. Jeweils zum 01.04. und 01.10. (Roll-Over-Termine) werden die Zinsen für das kommende Halbjahr an die Entwicklung des Referenzzinssatzes angepasst.
- Um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen, wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsabschluss ein maximaler Zinssatz garantiert.
- Ab Beginn der Tilgungsphase haben Sie jeweils zum 01.04. und 01.10. die Möglichkeit, einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens zu vereinbaren – längstens jedoch für 10 Jahre. Details zur Festzinsoption gibt es auf der Website der KfW.
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