„Allein in Mecklenburg-Vorpommern gehen in den nächsten Jahren etwa die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand“, hatte Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, bei der Aussprache erklärt. „Wir müssen etwas gegen den Mangel tun.“
Eine Absage erteilte der DÄT einer Quotierung der Studienplätze, wie beispielsweise für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder die Allgemeinmedizin.
Sie seien nicht sinnvoll und nicht sozialgerecht und unterliefen den freien Zugang zu Bildung, unabhängig von sozialer Herkunft und Besitzstand, da sich einige Absolvierende später von ihren eingegangenen Verpflichtungen „freikaufen“ könnten, argumentierte Lars Bodammer von der Landesärztekammer Hessen.
Eine Quotierung der Studienplätze für den ÖGD und die Allgemeinmedizin auf dem Land verschiebe zudem lediglich Probleme, bessere nicht die Gesamtsituation und verschärfe sogar die Not in anderen Fachgebieten. Der 125. DÄT nahm seinen Antrag an und forderte erneut ein rasches politisches Handeln, um mehr Studienplätze zu schaffen, sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.
Um die katastrophale Situation des Landarztmangels und der fehlenden Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie der vielen weiteren Fachgebiete zu verbessern, bedarf es nach Ansicht der Delegierten jedoch eines Handelns mit Weitsicht. Um dem demografischen Wandel gerecht zu werden, brauche man in Deutschland mehr als zehn Prozent zusätzliche Studienplätze.
Notwendig seien neben mehr Studienplätzen aber auch verstärkte Bemühungen, die jungen Ärztinnen und Ärzte für die kurative Medizin zu begeistern, meinte Andreas Gibb, Abgeordneter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Dies könne nur gelingen, wenn auch die Ausbilderinnen und Ausbilder an den Universitäten und in den Lehrpraxen dafür die zeitlichen und finanziellen Kapazitäten erhalten würden.
Mehrheitlich nahmen die Delegierten auch den von ihm mit eingebrachten Antrag an: „Ausbildung gibt es nicht zum Nulltarif und kann nur dann qualitativ hochwertig erfolgen, wenn neben Patientenversorgung und Forschung auch die Lehre für die Ausbildung unseres Nachwuchses eine gleichwertige Stellung erhält und somit der hohe Standard der medizinischen Versorgung in Deutschland gewahrt wird“, erklären sie darin.
Der DÄT beschäftigte sich auch mit der geplanten neuen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) und rief den Bund und die Länder auf, diese zügig zu beschließen und umzusetzen.
Eine qualitativ hochwertige Medizinerausbildung sei die Grundlage einer zeitgemäßen und zukünftigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung, sagte Joachim Grifka von der Bayerischen Landesärztekammer. Die neue Approbationsordnung stärke die Ausbildung im ambulanten Bereich und trage den heutigen und den zukünftigen Anforderungen Rechnung. „Die Umsetzung darf nicht an einer mangelnden Finanzierung scheitern“, betonte er bei der Debatte.
Marlene Lessel, ebenfalls Abgeordnete der Bayerischen Landesärztekammer, wies darauf hin, dass eine qualitativ hochwertige Medizinerausbildung im ambulanten Bereich eine langfristige und planungssichere Finanzierung benötige, die von Land und Bund geleistet werden müsse.
Der DÄT folgte ihrem Antrag und forderte den Bund und die Länder auf, sich in den Verhandlungen zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung auf eine optimale und ausgewogene Finanzierung des Medizinstudiums zügig zu einigen.
Dabei sollte auch eine obligate existenzsichernde Aufwandsentschädigung der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) festgeschrieben werden, da die geplante Durchführung von Teilen des Praktischen Jahres in Haus- und Facharztpraxen die Medizinstudierenden vor neue finanzielle Herausforderungen stelle. Allein durch Stipendien und BaFög würden Kosten für doppelte Haushaltsführung oder die Fahrt zum Praktikumsort nicht ausreichend abgedeckt.