Lange war er erwartet worden, nun liegt er endlich vor: der Referentenentwurf für eine neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschickte ihn in der vergangenen Woche – und damit fast vier Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 – an die Verbände und Organisationen. Diese haben nun bis Mitte Januar Gelegenheit, die neue Approbationsordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll, im Detail durchzusehen.
Positives Feedback
Die erste Resonanz ist positiv: „Wir begrüßen die vorgesehenen Verbesserungen für Lehr- und Strukturbedingungen im Praktischen Jahr (PJ), wie die Zuteilung von eigenen Patientinnen und Patienten sowie eine etwas verbesserte Fehlzeitenregelung“, sagte Sebastian Schram, Vizepräsident für Externes der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), dem Deutschen Ärzteblatt.
Nichtsdestotrotz befänden sich viele PJ-Studierende leider weiterhin in einer finanziell prekären Lage, weil trotz Vollzeittätigkeit in der Klinik während des PJ keine Aufwandsentschädigung vorgesehen sei, kritisiert die bvmd.
Dem Entwurf zufolge soll allerdings komplett die Struktur des PJ umgebaut werden. So soll es künftig Quartale von je zwölf Wochen statt wie bisher PJ-Tertiale geben. Pflicht sollen weiterhin die Innere Medizin und die Chirurgie sein. Ergänzend sollen zwei Wahlquartale in anderen klinisch-praktischen Fachgebieten von den Studierenden absolviert werden, wobei mindestens eines davon im ambulanten vertragsärztlichen Bereich angesiedelt sein muss. Im abschließenden Staatsexamen soll dann die Allgemeinmedizin obligatorisches Prüfungsfach sein. Die Fakultäten werden damit verpflichtet, Lehrpraxen stärker als bisher in die ärztliche Ausbildung einzubeziehen und klinische und theoretische Inhalte im Studium vom ersten Semester an miteinander zu verknüpfen.
Die Bundesregierung greift mit dem Entwurf auch die Lehren der COVID-19-Pandemie auf: Zum festen Bestandteil des Medizinstudiums sollen künftig die Aspekte Patientensicherheit, Öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerungsmedizin werden. Ausdrücklich stellt das Papier klar, dass Famulaturen und auch ein Teil des PJ im Gesundheitsamt abgeleistet werden können.
Fokus auf digitaler Kompetenz
Zudem setzt der Entwurf eine weitere Forderung der Medizinstudierenden um: Künftig sollen Datennutzung und Digitalisierung zum Ausbildungsinhalt im Medizinstudium gehören. „Es ist gut, dass sich der Referentenentwurf endlich tiefgreifend der Implementierung digitaler Lehrmethodik sowie digitaler Kompetenzen widmet“, kommentiert Schram. Damit komme die neue Approbationsordnung der Relevanz des Themas für die Zukunft des Gesundheitswesens besser nach.
Auch die medizinischen Fakultäten sind erfreut, dass der Referentenentwurf wichtige Aspekte für ein zeitgemäßes Medizinstudium berücksichtigt, wie die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Daten. „Wie digitale Lehrformate in eine kompetenzbasierte Ausbildung konkret integriert werden, muss diskutiert werden“, sagte Prof. Dr. med. Matthias Frosch, Präsident des medizinischen Fakultätentages (MFT), dem Deutschen Ärzteblatt. Es sei dabei wichtig, auch begleitende Maßnahmen zu schaffen. Beispielsweise seien Neuregelungen bei der Kapazitätsberechnung erforderlich.