Mit der Reform soll der Zugang zum Studium verändert, die universitäre Ausbildung näher an der Praxis gestaltet sowie eine bessere Perspektive für die Allgemeinmedizin erreicht werden. Damit wird das Praktische Jahr von drei Tertialen auf vier Quartale umgestellt. Dabei bleiben die Fächer Innere Medizin sowie Chirurgie als Pflichtquartal erhalten, mindestens ein Wahlfach soll „im ambulanten vertragsärztlichen Bereich“ absolviert werden. Die Allgemeinmedizin wird Prüfungsfach. Hochschulen sollen Lehrstühle für Allgemeinmedizin einrichten.
Studienplatzvergabe: Zwei weitere Kriterien neben der Abiturnote
Ebenso soll das Hochschulzulassungsrecht verändert werden. Damit sollen Universitäten in der Lage sein, neben der Abiturnote auch mindestens zwei weitere Kriterien für die Zulassung zum Studium zu verlangen. Dies könnten Praktika oder Ausbildungen in anderen medizinischen Berufen sein. Die 37 Punkte müssen teilweise in die Landesgesetzgebung eingebracht werden, für die Veränderung beim Praktischen Jahr muss die Aprobationsordnung verändert werden. Bei einigen Bereichen – beispielsweise bei der Stärkung der allgemeinmedizinischen Inhalte im Studium – sind die Hochschulen gefragt. Streitthema bei dem Plan, der in Auszügen bereits vorab bekannt war, war die notwendige zusätzliche Finanzierung der künftigen Ausbildung der Ärzte.
Bei der Vorstellung in Berlin zeigten sich Vertreter von Bundes- und Länderministerien zufrieden: „Der Plan war eine Gemeinschaftsleistung und ein großer gemeinsamer Schritt von Bund und Ländern für ein modernes Medizinstudium“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Unser Medizinstudium genießt auch international sehr hohes Ansehen. Aufgrund der rasanten medizinischen Entwicklung muss es jetzt zukunftsfest gemacht werden“, erklärte Johanna Wanka auf der Pressekonferenz.
Landarztquote in der Verantwortung der Länder
Beide Bundesminister stellten die Pläne zum geänderten Zugang zum Medizinstudium hervor und betonten, dass die soziale Kompetenz künftiger Studenten deutlich höher als bislang bewertet werden solle. „Diese Reform ist dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk, bei der Vorstellung.
Ihre Amtskollegin Hilde Mattheis von der SPD ergänzte: „Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder.“ Bislang hat nur Bayern erkennen lassen, dass es im Land eine Quote geben solle. „Andere Länder sind jetzt damit beschäftigt, das für sich zu prüfen“, erklärte Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit in Bremen und diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.
Zustimmung der Kultusminister der Länder nur unter Finanzierungsvorbehalt
Allerdings enthält der Masterplan keine Finanzierungszusagen: Die Kultusminister der Länder erklärten, ihre Zustimmung zum Masterplan 2020 stehe derzeit unter einen „Finanzierungsvorbehalt“. „Die vollständige Umsetzung des Masterplanes 2020 wird nur dann möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Wir sehen natürlich die Verpflichtung der Länder in dieser Frage. Aber am Ende aller Tage können die Kosten nicht nur von den Ländern getragen werden. Wir brauchen hier ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und ärztlichen Organisationen“, forderte Ulrich Steinbach, Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft in Baden-Württemberg.
Die kritischen Fragen über die Auswirkungen und Finanzierung des Masterplanes soll eine Expertenkommission unter der Leitung von der früheren Generalbundesanwältin Monika Harms in den kommenden zwölf Monaten diskutieren. Über die genaue Besetzung ist offenbar noch nicht beraten worden. „Es ist immer gut, wenn Experten von außen dazu geholt werden, die die Politik beraten können“, erklärte die GMK-Vorsitzende Quante-Brandt.
Eine Finanzierung gibt es allerdings für Forschungsprojekte: So sollen 20 Millionen Euro vom Bundesforschungsministerium „als Impuls zur weiteren Stärkung der Allgemeinmedizin in der Forschung“ fließen. „Dadurch soll eine stabile Infrastruktur für die allgemeinmedizinische Forschung in Deutschland geschaffen werden.“ Außerdem will das Bundesministerium für Forschung mit drei Millionen Euro Studien fördern, die „kompetenzbezogene Auswahlverfahren“ im Medizinstudium ermitteln.
Zusätzliche Studienplätze, wie viele ärztliche Organisationen sie fordern, wird es mit dem Plan allerdings nicht geben. „Der Masterplan verzichtet zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf, die Forderung nach einer generellen Erhöhung der Studienplatzkapazität aufzugreifen“, heißt es in dem zwölfseitigen Masterplan-Papier. Eine Arbeitsgruppe von Gesundheitsminister- und Kultusministerkonferenz soll dazu mit besonderem Blick auf die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin regelmäßig berichten, erstmals im Jahr 2020.



Laut dem Masterplan soll es künftig keine Teilzeitstudienplätze mehr geben, auch sollen Lehrpraxen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden. Ein Netz aus Lehrpraxen soll von den Fakultäten aufgebaut werden. „Wir erwarten, dass Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen sowie die ärztlichen Berufsverbände dies unterstützen“, heißt es in dem Papier.
Außerdem erwarten die Landes- und Bundesminister, dass die Programme für mehr Allgemeinmediziner auf dem Land von Universitäten durch „Mentoring-Programme unterstützt werden, an denen sich auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Kommunen beteiligen können.“ Mit dem Plan sollen auch konzeptorientierte Ausbildungspläne entwickelt werden, der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) weise bereits den Weg dahin, so das Papier.
Zur weiteren Entwicklung des NKLM werde auch eine Kommission eingerichtet, in der neben Bund und Ländern auch der Medizinische Fakultätentag, ärztliche Organisationen wie Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung „aktiv“ beteiligt werden sollen. Diese Kommission soll eine eigene Geschäftsstelle erhalten.