Medizinstudium: Ärztekammer für Reform des Zulassungsverfahrens

Die Ärztekammer Niedersachsen fordert 1.000 Medizinstudienplätze zusätzlich und kritisiert das derzeitige Zulassungsverfahren. Am 4. Oktober beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem NC.

Studierende der Medizin

"Die Zulassung für das Medizinstudium darf nicht nur nach numerischen Kriterien erfolgen", so Martina Wenker | kasto/Fotolia

Die Ärztekammer Niedersachsen hat eine Reform des Zulassungs­verfah­rens zum Medizinstudium gefordert. Die Eignung für den Arztberuf manifestiere sich nicht nur in der Abiturnote, verwies Kammerpräsidentin Martina Wenker. „Entscheidend sind auch die soziale Kompetenz, die Empathie für den Umgang mit Patienten und ihren Krankheiten sowie einschlägige Berufserfahrungen", sagte sie.

Das aktuelle Zulassungsverfahren betrachtet sie als nicht mehr zeitgemäß. „Ich begrüße es sehr, dass sich das Bundesverfassungsgericht derzeit mit der Frage befasst, ob der Numerus clausus als Zulassungsvoraussetzung für das Medizinstudium mit dem Grundgesetz vereinbar ist", verwies die Kammerpräsidentin, die die Abiturnote trotzdem für den besten Prädiktor für die Eignung zum Medizinstudium hält. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem NC am 4. Oktober.

Objektiverer Vergleich der Bewerber notwendig

„Wer in der Schule mühelos gelernt hat, wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Medizinstudium tun. Aber die Zulassung für das Medizinstudium darf nicht nur nach numerischen Kriterien erfolgen", sagte Wenker. Wer zum Beispiel in Gesundheitsfach­berufen bereits sehr erfolgreich arbeite, das Abitur mitbringe und sich mit großer Motivation für den Arztberuf weiterqualifizieren möchte, sollte auch die Chance erhalten, sich in einem gut strukturierten Auswahlverfahren für das Studium der Humanmedizin zu empfehlen, so die Kammerpräsidentin.

„Des Weiteren ist zu beachten, dass die Durchschnittsnoten der Abiturzeugnisse im Vergleich der Bundesländer erheblich differieren, und zwar um bis zu einer halben Note", betonte Wenker. Ein neues Zulassungsverfahren müsse auch einen objektiveren Vergleich der Bewerber bundesweit ermöglichen. Um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, bedürfe es außerdem einer Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze.

Studierende

Studierende, Ärzte und Verbände eint bei der Reform des Medizinstudiums eins: ihre Forderung nach vernünftiger Nachwuchssicherung statt politischen Aktionismus.

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„Ich fordere die Politik dazu auf, die Weichen für zusätzlich 1.000 Medizinstudienplätze zu stellen – und zwar jetzt", machte Wenker deutlich. Ansonsten sei die ärztliche Versorgung besonders auf dem Land bereits mittelfristig gefährdet. „Mehr Studien­plätze sind nötig, weil aufseiten der Ärzteschaft bereits in den kommenden zehn bis 15 Jahren eine große Ruhestandswelle auf uns zukommt und eine moderne Gesellschaft mit mehr Teilzeitarbeitsplätzen deutlich mehr ärztliches Personal erfordert“, so die Kammerpräsidentin.

Im Moment gilt für die zentrale Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin ein Quotensystem: Ein Fünftel der Studienplätze geht an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, ein weiteres Fünftel wird über Wartezeiten vergeben, die inzwischen bereits mehr als sieben Jahre betragen. Über die Vergabe der weiteren Studienplätze entscheiden die Hochschulen selbst. Im Wintersemester 2014/2015 standen für 43.000 Bewerber allerdings nur 9.000 Studienplätze zur Verfügung.

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