Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ländern angesichts der aktuellen „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ empfohlen hat, den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu verschieben und die Studierenden direkt in das Praktische Jahr (PJ) zu schicken.
Diese Studierenden müssen das zweite und dritte Staatsexamen (M2 und M3) dann im Anschluss an das PJ im Frühjahr 2021 gemeinsam ablegen. Diese Verordnung des Bundesministeriums ist jedoch nicht verpflichtend – was dazu geführt hat, dass alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg Medizinstudierenden das zweite Staatsexamen doch zum ursprünglich geplanten Termin ermöglichen, nämlich vom 15. bis 17. April 2020.
HB und Fachschaften kritisieren diesen Flickenteppich scharf. Die kurzfristige Verschiebung des Staatsexamens in Bayern und Baden-Württemberg führe nicht nur zur Ungleichbehandlung der davon betroffenen Studierenden gegenüber den Kommilitonen, die in der kommenden Woche ihr Staatsexamen schreiben können.
Auch die in der Approbationsordnung eigentlich festgeschriebene PJ-Mobilität werde eingeschränkt. „Das hat weitreichende Konsequenzen für die Medizinstudierenden in den beiden südlichen Bundesländern“, warnte der Vorsitzende des Studierendenausschusses im HB, Christian Wolfram.
Diese könnten ihr PJ nun nicht länger in anderen Ländern ableisten, weil Startzeit und Dauer der Tertiale durch die verschiedene Ausgestaltung nicht mehr übereinstimmten.
Gleichzeitig könnten die Studierenden aus dem Rest Deutschlands keines ihrer PJ-Tertiale in Bayern oder Baden-Württemberg absolvieren. „Damit wird die PJ-Mobilität faktisch ausgehebelt“, machte Wolfram deutlich.
Die Medizinstudierenden an allen deutschen Hochschulen gleich zu behandeln, fordern die Fachschaften in Bayern und Baden-Württemberg. Sie geben zu bedenken, dass sich auch die Medizinstudierenden in den beiden Bundesländern seit Monaten auf das zweite Staatsexamen vorbereiten.
„Nach wochenlanger Unsicherheit sind wir von den Vorgaben des Bundesgesundheitsministers enttäuscht und empfinden die Regelung als hochgradig ungerecht“, hieß es aus den Fachschaften.