Medizinstudierende drängen auf Sonderregeln für coronabedingte Fehltage im Praktischen Jahr

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert, coronabedingte Quarantäne- und Isolationszeiten nicht auf die Fehltage im Praktischen Jahr (PJ) anzurechnen.

Andrey Popov/Fotolia

Die Approbationsordnung sieht vor, dass Studierende im PJ maximal 30 Tage fehlen dürfen. Diese 30 Tage beinhalten auch Urlaubszeiten. Viele Studierende nutzen sie zur Vorbereitung auf das Staatsexamen am Ende des PJ. Aber auch Krankheitstage und Fehlzeiten im Rahmen einer Quarantäne oder Isolation werden auf diese 30 Fehltage angerechnet.

„Die Studierenden haben die Sorge, aufgrund einer oder mehrerer Coronainfektionen ihr Studium nicht wie geplant abschließen zu können”, erläutert Katharina Freitag, Bundeskoordinatorin für Medizinische Ausbildung der bvmd.

Aktuell erscheine das Infektionsrisiko zwar gering, spätestens im Herbst und Winter sei jedoch mit einem steigenden Ansteckungsrisiko zu rechnen. „Zudem besteht bei der Beschäftigung im Gesundheitswesen weiterhin ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko“, erinnert die bvmd.

Theoretisch ist laut der bvmd eine Anerkennung von Fehlzeiten im Rahmen eines Härtefallantrags bei dem jeweiligen Landesprüfungsamt möglich – die Studierenden wüssten hier aber lange nicht, ob ihr individueller Fall anerkannt werde.

„Wir fordern die gesetzgebenden Organe auf, erneut eine Ausnahmeregelung für COVID-bedingte Fehlzeiten im PJ zu schaffen. Bis dahin ist eine kulante Auslegung der Härtefallregelung notwendig”, sagte Melissa Seitz, Vizepräsidentin für Externes der bvmd.

Auch der 126. Deutsche Ärztetag hat bessere Bedingungen für Studierende im PJ gefordert – unter anderem sollten Krankheitstage nicht als Fehltage gewertet werden, so die Ärztetagsdelegierten. 

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