Landarztquote NRW: Auswahlverfahren für Studienplätze startet im März

Arzt werden auch ohne Top-Abi – das soll die neue Landarztgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde. Jetzt ist klar: Ab Ende März können sich Interessierte bewerben.

Im Grünen leben und arbeiten: Wer einen Studienplatz über die Landarztquote bekommt, verpflichtet sich, seine Facharztausbildung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie zu machen und danach mindestens für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung auf dem Land in NRW zu arbeiten. | sopradit - stock.adobe.com

7,6 Prozent aller Medizin-Studienplätze in NRW werden künftig über die Landarztquote vergeben. Im kommenden Wintersemester sind das landesweit 145 Plätze – im Sommersemester 2020 kommen weitere 25 dazu. Künftig wird diese Zahl für jedes Jahr neu festgelegt. Diese Studienplätze sind an an folgenden Universitäten für die künftigen Landärzte reserviert:

  • RWTH Aachen,
  • Ruhr-Universität Bochum,
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn-Siegen,
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
  • Universität Duisburg-Essen,
  • Universität zu Köln,
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester läuft vom 31. März bis zum 30. April, für das Sommersemester 2020 vom 1. bis 30. September. Allerdings sollte man sich nicht erst auf den letzten Drücker für die Bewerbung entscheiden – unter anderem kann es eine Weile dauern, die nötigen Unterlagen zusammenzusuchen.

Benötigt wird natürlich das Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) – aber auch das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) kann freiwillig eingereicht werden. Außerdem hilfreich: Nachweise über eine Ausbildung und/oder entsprechende Berufserfahrung. Ausbildungs- und Berufstätigkeitszeiten in medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Berufen werden anerkannt – insgesamt können bis zu 48 Monate berücksichtigt werden. Außerdem kann man einen Wunsch äußern, an welcher der oben genannten Unis man gern studieren möchte. Wenn an dieser Uni am Ende weniger Studienplätze zur Verfügung stehen, als für die künftigen Landärzte benötigt werden, entscheidet das Los.

Wie bewerbe ich mich?

Zunächst müssen Interessierte ihre Daten online im Bewerberportal erfassen. Wenn die Daten vollständig sind, wird automatisch ein pdf erstellt, das ausgedruckt, unterschrieben und bis zum Ende der Bewerbungsfrist mit der Post an das Landeszentrum für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) geschickt werden muss. Neben dem Bewerbungsformular und einer beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses ist noch ein drittes Dokument wichtig: die Verpflichtungserklärung, die ebenfalls im Zuge der Online-Bewerbung als pdf erzeugt wird. Dieser Vertrag wird bereits bei der Bewerbung verlangt – er tritt aber nur dann in Kraft, wenn der Bewerber tatsächlich einen Studienplatz über die Landarztquote ergattern kann.

Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote bei der Studienplatz-Vergabe einführen. Voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizin-Studienplätze sollen an Bewerber gehen, die sich verpflichten, nach der Facharztausbildung mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten.

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In diesem Vertrag verpfichtet sich der Bewerber,

Und diese Verpflichtung sollte ernst genommen werden: Wer trotz seiner Förderung über die Landarztquote nach dem Studium in eine Großstadt, ein anderes Bundesland oder ins Ausland ziehen will, dem droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro.

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden erstmal alle Bewerbungen gesichtet und auf ihre Vollständigkeit überprüft. Auf dieser Grundlage findet dann eine Vorauswahl der Bewerber statt: Dabei werden die Abiturnote und das TMS-Ergebnis mit je 30 Prozent und eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. Die besten Bewerber werden dann zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Dabei beht es nicht um medizinisches Fachwissen, sondern um die "personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen" der Bewerber, heißt es auf der Website des LZG.NRW. Der Termin für das kommende Wintersemester wird voraussichtlich im Juni stattfinden. Doch Vorsicht: Wer an diesem Tag keine Zeit hat, hat Pech gehabt. Einen Ersatztermin gibt es nicht. Im August (bzw. im Februar für das Sommersemester) werden dann die Zulassungsbescheide verschickt.

Karl-Josef Laumann, NRWs Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, lobte die Landarztquote – durch dieses Bewerbungsverfahren zähle nicht mehr allein die Abiturnote bei der Zulassung zum Medizinstudium: "Die Abiturnote alleine zeigt längst nicht, ob jemand ein guter Hausarzt sein wird oder nicht. Darum zählt bei der Landarztquote neben beruflichen Vorkenntnissen insbesondere das praktische Können in den Auswahlgesprächen. Denn: Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulationen und Interviews bewertet werden.“

Weitere Informationen zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen: www.lzg.nrw.de/lag/index.html

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (19.2.2019)

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