Hartmannbund will Sonderregelung für coronabedingte Fehlzeiten im Praktischen Jahr

Coronaerkrankungen und Quarantäne sollten weiterhin auf die regulären Fehltage im Praktischen Jahr angerechnet werden, fordert der Studierendenausschuss des Hartmannbundes.

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Der Studierendenausschuss des Hartmannbundes kritisiert die Entscheidung der Landesprüfungs­ämter, Quarantäne und Coronaerkrankungen wieder auf die regulären Fehltage im Praktischen Jahr (PJ) anzu­rechnen. Er forderte, die bisherige Sonderregelung mindestens bis zum Ende der Pandemie beizubehalten.

„Die Pandemie ist noch nicht vorbei, die Inzidenzen werden spätestens im Herbst wieder massiv ansteigen und es ist durchaus möglich, sich während des Praktischen Jahres mehrfach mit Corona zu infizieren“, betonte Anna Finger, Co-Vorsitzende des Ausschusses.

Aus Angst vor einer drohenden Infektion im Patientenkontakt würden viele Studierenden sich dann nicht mehr trauen, Urlaubstage zu nehmen, um die 30 Fehltage am Ende nicht zu überschreiten.

Philip Simon, ebenfalls Vorsitzender des Studierendenausschusses des Hartmannbundes, unterstrich zudem den bestehenden Unterschied zwischen Krankheits- und Urlaubstagen. „Wir fordern schon lange die Veranke­rung einer Trennung von Krankheits- und Urlaubstagen während des PJ in der Approbationsordnung, so wie sie auch in allen anderen Arbeitsbereichen besteht“, erklärte er. 

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