Hartmannbund und bvmd: PJ-Bedingungen für Studierende müssen sich ändern

Punkt 1: Die Regelung der Fehltage

In der ärztlichen Approbationsordnung sind momentan 30 Fehltage im gesamten PJ vorgesehen – hier wird allerdings nicht zwischen Urlaub und krankheitsbedingten Fehltagen differenziert. Den Studierenden werde in diesem Abschnitt ihrer Ausbildung das Recht der angemessenen Erholung vom anstrengenden Arbeitsalltag verwehrt – genauso wie das allgemeine Recht, im Krankheitsfall zu gesunden. Die Konsequenzen: Die Studierenden müssten entweder auf Erholungszeit verzichten oder erkrankt am Ausbildungsort erscheinen. Die zweite Option gefährde nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der Patienten. Die Umfrage belegt, dass die Studierenden diesen Missstand bemängeln: 76 Prozent der Teilnehmer sprechen sich gegen die aktuelle Handhabung der Fehlzeiten aus.

Punkt 2: Die PJ-Aufwandsentschädigung

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Aufwandsentschädigung im PJ. Die Studierenden sind in einem Zeitraum von 48 Wochen ganztägig auf der Station im Einsatz und werden umfassend in den Stationsalltag integriert. Dies entspricht einer 40-Stunden-Woche. In der ärztlichen Approbationsordnung wird hierfür die Zahlung von derzeit höchstens 597 Euro monatlich empfohlen, es ist allerdings kein einheitlicher Mindestsatz festgelegt – manche Kliniken zahlen weniger oder bieten anstatt eines Gehaltes Vergünstigungen oder einen Wohnheimplatz an. Aus der Umfrage gehe hervor, dass die Studierenden im PJ weder angemessen noch bundesweit einheitlich entlohnt werden, so Hartmannbund und bvmd. Ein Drittel der Teilnehmer gab an, entweder gar keine Entschädigung oder einen Lohn von weniger als 400 Euro pro Monat zu erhalten. Zwei Drittel der Befragten halten einen Betrag zwischen 500 und 900 Euro für angemessen. Das Resultat dieser Fakten: Viele Studierende befänden sich im letzten Jahr ihrer Ausbildung in einer schwierigen finanziellen Lage. 74 Prozent gaben in der Umfrage an, besondere finanzielle Mittel in Anspruch nehmen zu müssen, um während des PJ über die Runden zu kommen – das können die verstärkte Unterstützung durch die Familie oder das Zurückgreifen auf Erspartes sowie ein Studienkredit sein.

Punkt 3: Die Lehre

Die formalen Aspekte des PJ sind in der ärztlichen Approbationsordnung ausführlich geregelt. Es gebe jedoch keine bindende Regelung bezügliche der Lehre im letzten Ausbildungsabschnitt. Daher würden die Lehr- und Lernzeiten des PJ bundesweit sehr unterschiedlich umgesetzt. Rund 60 Prozent erhalten laut Umfrage zwei Stunden PJ-Unterricht oder weniger pro Woche – ganze 91 Prozent wünschen sich jedoch mehr als zwei Stunden – ein gutes Drittel sogar bis zu acht Stunden. Ganz ähnlich verhält es sich mit der zur Verfügung stehenden Zeit zum Eigenstudium im PJ. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, überhaupt keine Zeit zu haben, selbstständig Lerninhalte zu rekapitulieren. 78 Prozent wünschen sich jedoch, bis zu acht Stunden oder mehr pro Woche dieser Beschäftigung nachgehen zu können.

Eine weitere interessante Fragestellung der Umfrage zeigte, dass 83 Prozent der Teilnehmer dazu bereit wären, für eine Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen im PJ zu protestieren – so gravierend sei offensichtlich die Unzufriedenheit mit den aktuell gültigen Bestimmungen, so bvmd und Hartmannbund.

Quelle: Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V., Medizinstudierende im Hartmannbund: Mahnruf der Studierenden an die Politik.

Welche Möglichkeiten bietet das PJ? Wird ein Auslandsaufenthalt anerkannt? Wie ist die rechtliche Situation, welche Tätigkeiten dürfen ausgeübt werden, welche nicht? Gibt es einen Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Erfahre es hier.

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