Zugang zum Medizinstudium: Der NC vor Gericht

In den nächsten zwei Jahren soll das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium geändert werden, urteilten die Richter. Was heißt das und was sagen bvmd, Medizinischer Fakulätentag, Bundesärztekammer und Co dazu?

Zulassungsverfahren Medizinstudium

Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber auf, die Mängel bis Ende Dezember 2019 zu beheben. (Symbolfoto) | CC0 Creative Commons

Gekippt ist der Numerus Clausus (NC) für das Medizinstudium nicht, doch die derzeitigen bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zur Vergabe von Medizinstudienplätzen an staatlichen Hochschulen erklärte  das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende letzten Jahres für „teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar“. Die geltenden Regelungen verletzten den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf „gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot“, urteilte es.

Dass die Vergabe der heiß begehrten Medizinstudienplätze hauptsächlich nach den Abiturnoten erfolgt, beanstandeten die Richter nach Überprüfung der vier Zulassungssäulen zum Medizinstudium (Abiturbestenquote, Auswahlverfahren der Hochschulen, Wartezeit, Härtefälle) allerdings grundsätzlich nicht. Dies sei mit dem Grundgesetz zu vereinbaren und „sachgerecht“, solange die unterschiedliche Notenhöhe in den Ländern durch Landesquoten ausgeglichen werde, meinte der Vorsitzende des Ersten Senats des BVerfG, Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof. Verfassungswidrig hingegen sei es, dass die Hochschulen bislang nicht gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medizinstudienplätze neben der Abiturbestenquote auch nach anderen eignungsrelevanten Kriterien zu vergeben. Dies hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelt. Es beanstandete eine Überbetonung der bundesweit nicht vergleichbaren Abiturnote. In den nächsten zwei Jahren müsse nach  Ansicht der Karlsruher Richter die Zahl der Wartesemester – die aktuell bei etwa 15 liegt – enger begrenzt werden.

Auch sei die Ortspräferenz kein Kriterium, das an die Eignung für Studium und Beruf anknüpfe

Es dürfe nicht dazu führen, dass ein potenziell erfolgreicher Bewerber keinen Studienplatz erhalte. Die Bundesländer reagieren bereits: Sie wollen die Zulassung zum Medizinstudium ändern und den „Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“ neu anpassen. Dies bestätigte Ende Februar der Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) dem Deutschen Ärzteblatt. Die Gremien der KMK berieten derzeit über das konkrete Vorgehen. Da die anstehenden Neuregelungen jedoch Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit betreffen, sei noch eine verbindliche Positionierung des Bundes abzuwarten.

Reformbedarf sehen auch die Medizinstudierenden und die Medizinischen Fakultäten seit einiger Zeit. Sie begrüßen grundsätzlich das aktuelle Urteil. Den NC gänzlich abschaffen wollen auch sie nicht. Gemeinsam veröffentlichten der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) im Sommer 2017 stattdessen ein Konzept für ein mögliches neues, zentrales Auswahlverfahren, das verschiedene Kriterien neben der Abiturquote kombiniert. Zudem forderten sie, die Ortspräferenz als Zulassungskriterium auszuschließen und die Wartezeitquote zu ersetzen.

„Man sollte die Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Neufassung des Auswahlverfahrens nutzen und trotz des Zeitdrucks den größtmöglichen Wurf machen“, ist MFT-Generalsekretär Dr. Frank Wissing überzeugt. Nur so könne man für die nächsten Jahre ein fähiges Auswahlsystem schaffen. Grundsätzlich ist Wissing optimistisch, bis zum Ende des nächsten Jahres die erforderlichen Infrastrukturen zu schaffen und beispielsweise einen Eignungstest für künftige Ärzte bundesweit zu etablieren. Gleichzeitig sollten nach Ansicht der Fakultäten die Auswahlverfahren der Hochschulen in großem Umfang möglich bleiben. „Wir brauchen eine hohe Heterogenität bei den künftigen Medizinstudierenden“, ergänzte Prof. Dr. med. Martina Kadmon, Gründungsdekanin der medizinischen Fakultät in Augsburg. „Wir benötigen unter den künftigen Ärztinnen und Ärzten diejenigen, die ein Faible für die Allgemeinmedizin haben, aber auch Spezialisten.“ So habe auch die Chirurgie Nachwuchssorgen.

Beachtenswert ist aus Sicht des MFT, dass das Gericht jetzt im Gegensatz zu früherer Rechtsprechung festgestellt habe, dass an der Wartezeitquote aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr festgehalten werden müsse. Eine Begrenzung der Wartezeit auf vier Jahre (wie im Begründungstext des Urteils erwähnt) hält der MFT für praktisch kaum umsetzbar. Besser wäre es aus Sicht der Fakultäten sowie der Studierenden, die Wartezeitquote in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Nur so könnten die Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss chancengleich maximiert werden, so die bvmd. Die Medizinstudierenden fordern die Politik deshalb auf, den gemeinsamen Vorschlag zeitnah in die Gesetzgebung miteinzubinden. „In Hinblick auf einen weiterentwickelten Studierfähigkeitstest ist zudem wichtig, dass dieser mehrfach durchführbar ist, damit die Zulassung zum Medizinstudium nicht tagesformabhängig wird“, erklärte Jil Weigelt, Bundeskoordinatorin für medizinische Ausbildung der bvmd.

Bei vielen Organisationen stößt das Urteil der Verfassungsrichter ebenfalls auf Zustimmung

So auch bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK): „Es entspricht unserer Auffassung, dass die Abiturnote mit entsprechenden Landesquoten ein sachgerechtes Auswahlkriterium ist“, erklärte der HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Andreas Gassen, begrüßte, dass mit dem Urteil berücksichtigt werde, dass es „neben einer guten Note auch weitere und andere Faktoren gibt, die zeigen, ob ein Bewerber auch ein guter Arzt sein könnte“. Das Urteil sei zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der Startschuss für eine Revolution des Systems, aber zumindest eine Richtungsentscheidung, die wichtige Impulse setze, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Klaus Reinhardt. Jetzt sei es an dem Gesetzgeber, daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und endlich einheitliche, strukturierte und transparente Regeln zu  schaffen, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Wie bewerten Sie das Urteil?

"Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Medizinstudierenden für ein gerechteres und faireres Verfahren in vielen Punkten gefolgt ist. Es ist höchste Zeit, endlich auch andere Kriterien neben der Abiturnote zu berücksichtigen. Ortspräferenzen haben als Kriterium ausgedient. Oberste Priorität hat die bundesweite, rasche Umsetzung des Urteils."
Isabel Molwitz, Vizepräsidentin für Externes der bvmd

"Das jetzige Verfahren wird vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich als verfassungskonform betrachtet. Kritisch sind allerdings einige Teilaspekte. Wir teilen die Kritik an der Wartezeitquote. Die Vorgaben zur Nutzung der Ortspräferenz, der Korrektur für die Länderunterschiede bei den Notendurchschnitten und zur Sicherung von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit strukturierter Auswahlgespräche halten wir für umsetzbar."
Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentags

"Mit seinem Urteil zeigt das Bundesverfassungsgericht den Ländern für ihre bildungspolitischen Versäumnisse die Rote Karte. Sie müssen endlich ihre Kleinstaaterei überwinden und ein bundesweit vergleichbares Abitur schaffen oder entsprechende Ausgleichsmechanismen etablieren. Ungeachtet dessen bleibt es aber dabei: Wir brauchen mehr Ärzte und deshalb auch mehr Studienplätze."
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

"Das Bundesverfassungsgericht sorgt mit seinem Urteil für Klarheit. Das begrüße ich ausdrücklich. Wir werden das Urteil jetzt mit der nötigen Sorgfalt und Gründlichkeit auswerten. Aber schon heute ist klar: Die bisherige Praxis der Vergabe der Medizinstudienplätze ist nicht haltbar. Wir sollten daher das Urteil als Chance verstehen, um einen Neuanfang bei der Vergabe der Medizinstudienplätze zu wagen."
Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in NRW, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz 2018

Quelle: Dieser Artikel ist erschienen in Medizin Studieren 1/2018, S.28f

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