Wissenschaftsrat: Keine Zweiklassenausbildung in der Medizin

Der Wissenschaftsrat hat kürzlich ein rund 50-seitiges Postionspapier herausgegeben, in dem er Eckpunkte zur nichtstaatlichen Medizinerausbildung in Deutschland formuliert. Der Wissenschaftsrat möchte damit eine mögliche Zweiklassenausbilung in der Medizin verhindern.

Ärztliche Ausbildung

Der Wissenschaftsrat hat ein Positionspapier herausgegeben, um einer möglichen Zweiklassenausbildung in der Medizin entgegenzusteuern. | Vetkit/Fotolia

In seinem jüngsten Positionspapier formuliert der Wissenschaftsrat grundsätzliche Anforderungen an die Medizinerausbildung und gibt Empfehlungen zur Sicherung ihrer Qualität im nichtstaatlichen Sektor. Demnach führt der Weg zum Arztberuf in Deutschland nur über ein Medizinstudium, das universitären Ansprüchen genügt. Dies gilt auch für die nichtstaatlichen Angebote der Medizinerausbildung nach deutschem und nach europäischem Recht, um die das staatliche Medizinstudium in den letzten Jahren ergänzt wurde.

"Nichtstaatliches Angebot im Sinne der Differenzierung zu begrüßen"

„Im Sinne der Differenzierung ist diese Entwicklung zunächst einmal zu begrüßen und wir sehen durchaus Chancen der nichtstaatlichen Angebote, insbesondere in der innovativen Gestaltung von Curricula und in der gezielten Auswahl von Studierenden“, so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Manfred Prenzel. „Gleichzeitig sind unsere Erwartungen an eine Ärztin oder einen Arzt bei aller Differenzierung der Ausbildung immer die gleichen: Die bestmögliche Patientenversorgung. Dies zu garantieren, erfordert eine Ausbildung auf höchstem Niveau, auf einem einheitlichen Standard, unabhängig von den sonstigen Rahmenbedingungen der Ausbildung.“

Grundsätze der Medizinerausbildung identifiziert

Der Wissenschaftsrat habe nun Grundsätze identifiziert, die diesen einheitlichen Standard umreißen, so eine aktuelle Mitteilung: Wesentlich und leitend sei dabei der Grundsatz, dass die Medizinerausbildung einen universitären Anspruch erfüllen und wissenschaftliche Kompetenzen vermitteln müsse, "damit Ärztinnen und Ärzte die Herausforderungen ihres zunehmend komplexen beruflichen Umfeldes bewältigen, sie evidenzbasierte diagnostische und therapeutische Entscheidungen treffen und lebenslang dazulernen können". Dies habe man in den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums im Juli 2014 bereits näher dargelegt.

Eine Niederlassung auf dem Land kommt bei vielen Medizinstudierenden nicht in Betracht. Deshalb überlegt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Studienbewerbern, die versprechen, sich nach ihren Medizinstudium auf dem Land niederzulassen, per Quote einen Studienplatz zu garantieren.

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Mit dem nun verabschiedeten Positionspapier definiert der Wissenschaftsrat diesen universitären Anspruch und die daraus resultierenden strukturellen Anforderungen an das Medizinstudium: Die Ausbildung muss in der Gesamtheit von Lehre, Forschung und Krankenversorgung an einer Einrichtung mit einem aktiven Forschungsumfeld und strukturell breit verankerter Forschung stattfinden. Die für die ärztliche Berufsausübung zwingend erforderlichen Kompetenzen (Wissen, Fertigkeiten und Haltungen) müssten laut Wissenschaftsrat "durch entsprechend qualifizierte und engagierte Lehrende vermittelt werden". Das Medizinstudium setze die Einbindung von Kliniken voraus, die trotz allen ökonomischen Drucks der Krankenversorgung bereit sind, Lehre und Forschung einen herausgehobenen Stellenwert einzuräumen. Dies ist demnach in entsprechenden Verträgen, Governancestrukturen und durch eine entsprechende Ressourcen­allokation zu sichern.

Maßnahmenkatalog erstellt

Damit diese Grundsätze auch umgesetzt werden, empfiehlt der Wissenschaftsrat bestimmte Maßnahmen der Qualitätssicherung im nichtstaatlichen Bereich: Angebote nach deutschem Recht sollten verpflichtend eine Konzeptprüfung und Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat durchlaufen. Grenzüberschreitenden Angeboten nach europäischem Recht sollte die Option einer solchen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat als freiwillige Maßnahme ebenfalls angeboten werden. Zusätzlich sind die Länder gefordert, die europarechtlichen Möglichkeiten mit Blick auf eine inländische Qualitätssicherung auszuschöpfen. Mittel- bis langfristig wären konkretere, einheitliche europäische Standards, ein europäischer Kriterienkatalog für die Medizinerausbildung, verankert in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, wünschenswert. Da dies ein langwieriger Weg sein dürfte, empfiehlt der Wissenschaftsrat kurz- bis mittelfristig eine Verständigung zwischen den europäischen Medizinischen Fakultäten und Medical Schools: Sie sollen im Austausch miteinander best practices der Medizinerausbildung identifizieren und gemeinsame Standards entwickeln. Dafür bieten die vorgelegten Eckpunkte des Wissenschaftsrates einen wichtigen Orientierungsrahmen.

Quelle: Wissenschaftsrat

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