Wartezeitquote für Medizinstudium wird abgeschafft

Während die Wartezeitquote für Medizinstudienplätze abgeschafft werden soll, bleibt die NC-Quote erhalten. Darauf haben sich die Kultusminister der Länder am vergangenen Freitag auf der Kultusministerkonferenz in Erfurt geeinigt.

Die Wartezeit spielt bei der Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin zukünftig keine Rolle mehr. | kasto/Fotolia

Die bislang geltende Wartezeitquote für Medizinstudienplätze soll abgeschafft werden. Darauf einigten sich die Kultusminister der Länder zum Abschluss ihrer Konferenz am Freitag in Erfurt. Die 20-Prozent-Quote für die Vergabe der Studienplätze an die Bewerber mit den besten Abiturnoten wird hingegen beibehalten. Das sehen die Eckpunkte für ein neues Zulassungsverfahren zum Medizinstudium vor, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde.

Nach einem festen Schlüssel gehen demnach 20 Prozent der insgesamt rund 11.000 Studienplätze in der Humanmedizin an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, worauf nur Einserabiturienten bauen können. Weitere 20 Prozent werden bisher über die Wartezeit nach dem Abitur vergeben. Das entfällt künftig. Die restlichen 60 Prozent der Studenten werden bislang nach unterschiedlichen Kriterien von den Hochschulen selbst ausgesucht. Die Abiturnote bleibt aber auch dabei immer maßgeblich.

Dieses Auswahlverfahren der Hochschulen soll auch im neu zu schließenden Staatsvertrag nicht grundsätzlich geändert werden. Neu ist aber, dass neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen müssen. Eine Entscheidung dazu wollen die Kultusminister noch in diesem Jahr treffen.

Dr. med. univ. Deniz Tafrali ist Autor zweier Lernskripte und Redakteur der Studentenzeitschrift "Medizynisch". In diesem Gastbeitrag erklärt er, wieso er die derzeitigen Eignungstests zum Medizinstudium für unfair hält und wie man das Aufnahmeverfahren gerechter machen könnte.

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Um den Langzeitwartenden Rechnung zu tragen, soll geprüft werden, ob die in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen in anderen Quoten berücksichtigt werden können. Nach Angaben von Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sollen mit einer sogenannten Talentquote Faktoren wie die besondere Eignung berücksichtigt werden.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Bundesvertretung der Medizin­studierenden in Deutschland (bvmd) begrüßten die Entscheidung der KMK, auch wenn weiterhin noch 20 Prozent der Plätze werden weiterhin allein über die Abiturnote vergeben werden, so die beiden Organisationen.  „Der Wegfall der Wartezeitquote macht das Vergabeverfahren deutlich fairer und transparenter“, sagte MFT-Generalsekretär Frank Wissing. Wichtig sei jetzt, alle Auswahlkriterien gut zu kombinieren. 

Und Luca Salhöfer, Bundeskoordinator für Medizinische Ausbildung der bvmd, forderte, dass nun mit Hochdruck an der weiteren vollständigen Reformierung des neuen Zulassungsverfahren weitergearbeitet werden müsse. „Komplexe und validierte Auswahlverfahren der Hochschulen dürfen jedoch nicht einer rückständigen Infrastruktur der Vergabestelle zum Opfer fallen“, so Luca.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die derzeitigen Regelungen in seinem Numerus-Clausus-Urteil zum Teil als verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter störten sich dabei nicht grundsätzlich an der hohen Bedeutung der Abiturnote. Sie kritisierten aber die zu langen Wartezeiten auf einen Medizin­studienplatz von bis zu acht Jahren. Zudem gaben sie vor, dass der Gesetzgeber für das Auswahlverfahren der Hochschulen neben der Abiturnote weitere Auswahlkriterien vorschreiben muss.

Das Zulassungsverfahren soll bis Ende 2019 in einem neuen Staatsvertrag geregelt werden. Die KMK räumte aber ein, dass das neue System und vor allem der Datenaustausch mit den Hochschulen aus technischen Gründen bis dahin noch nicht komplett funktionieren würden. 

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