Ärztinnen und Ärzte werden im Rahmen ihrer Berufsausübung zunehmend mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund wurden erstmals Studierende im Praktischen Jahr (PJ) nach ihrer Einschätzung der Bedeutung des Medizinrechts insgesamt wie auch zu medizinrechtlichen Einzelthemen befragt.
Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) nennt Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung als Bestandteil der Ärztlichen Prüfung. Umfang und Inhalt des medizinrechtlichen Unterrichts werden durch die Medizinischen Fakultäten festgelegt, da die ÄAppO keine verbindlichen Vorgaben trifft. Eine Orientierungshilfe bietet der Nationale Lernzielkatalog für Mediziner (NLKM), der zu erwerbende Kenntnisse und Fähigkeiten im Medizinrecht definiert. Einzelne Medizinische Fakultäten haben Lehrbeauftragte für Medizinrecht.
Die Befragung von 222 Studierenden an 18 Medizinischen Fakultäten erfolgte mittels eines standardisierten Fragebogens. 97,6 Prozent stuften die Vermittlung von Rechtskenntnissen als wichtig oder außerordentlich wichtig ein. 90 Prozent gaben an, dass ihnen Kenntnisse im Medizinrecht vermittelt worden seien, wobei dies überwiegend in der Vorlesung der Rechtsmedizin erfolgte. 81,1 Prozent erklärten, während des Studiums Kenntnis von einer juristischen Problematik in Bezug auf einen Patienten erlangt zu haben, 34,5 Prozent sahen sich persönlich bezogen auf einen Patienten mit einer rechtlichen Problematik konfrontiert. Die Qualität des Unterrichtes wird kritisch gesehen. Mit der Vermittlung von Rechtskenntnissen, wie sie gegenwärtig im Medizinstudium erfolgt, waren 50,7 Prozent kaum oder gar nicht zufrieden. 80,5 Prozent fühlten sich unzureichend darüber informiert, welche ärztlichen Tätigkeiten ihnen zu Ausbildungszwecken im Praktischen Jahr übertragen werden dürfen.
Wunsch: Medizinrecht besser im Studium verankern!
Mehrheitlich findet sich der Wunsch nach einer institutionalisierten Lehre zum Medizinrecht mit Verankerung in der ÄAppO und zum Beispiel der Berufung von Lehrbeauftragten für Medizinrecht an den Medizinischen Fakultäten. Inhaltlich wird die Vermittlung von Kenntnissen zu den wichtigsten Kernthemen des Medizinrechts erwartet, vor allem zu den Themen Aufklärung und Einwilligung, Dokumentationspflichten und ärztliches Schweigerecht. Die Studierenden zeigen sich gegenüber Fragen des Medizinrechts grundsätzlich offen und sehen die Relevanz konkreter Rechtsfragen.
Dies sollte bei der weiteren Diskussion zum NLKM sowie zum Masterplan Medizinstudium 2020, aber auch von den medizinischen Fakultäten und den in der Lehre Tätigen stärker berücksichtigt werden. Zum Erwerb einer qualifizierten rechtlich-moralischen Urteilsbildung empfiehlt es sich, die Erörterung medizinrechtlicher Fragen als kontinuierlichen Prozess während des gesamten klinischen Studienverlaufs zu praktizieren. Als Unterrichtsform bietet sich eine Kombination aus Groß- und Kleingruppenveranstaltungen an, wobei praxisbezogene Fallbeispiele in Kleingruppen wie Seminaren und Workshops diskutiert werden sollten.