Sächsische Ärztekammer drängt auf Reformen im Medizinstudium

Reformen im Medizinstudium und bei der Hochschullehre fordert die Kammerversammlung der Sächsischen Ärztekammer (SLÄK). Zentral sei, die inhaltlich neu ausgestaltete, reformierte Approbationsord­nung „nun endlich und zeitnah in eine Rechtsverordnung zu gießen und danach an allen deutschen Fakul­täten umzusetzen“, plädierten die Delegierten Mitte Juni.

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Hintergrund ist, dass die neue Approbationsordnung auf Vorarbeiten basiert, die zum Teil bereits Jahre zurück­liegen. Nach einer Anhörung im Bundesgesundheits­ministerium (BMG) wurde bereits 2020 ein Referenten­ent­wurf erstellt und mit Gesundheitsverbänden abgestimmt. „Es ist aus Sicht der sächsischen Ärzte nicht nach­vollziehbar, dass eine so wichtige Reform nicht zügig vorangebracht wird“, kritisiert die Kammerversammlung.

Die neue Approbationsordnung soll unter vielem anderen auch die Allgemein­medizin stärken. Die Mandats­träger der sächsischen Ärzte fordern die beiden Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig daher auf, „so schnell wie möglich“ zwei eigenständig arbeitende Institute für Allgemeinmedizin zu gründen. Eine ad­äquate Ausstattung der Institute mit einer W3-Professur sowie mindestens einer weiteren W2-Professur und ausreichende wissenschaftliche Stellen seien notwendig, betonen sie.

Die Kammerdelegierten weisen zudem daraufhin, dass im kommenden Wintersemester 2022/23 in Sachsen erstmals Studierende in den Fakultäten sein werden, die ihren Studienplatz über die Landarztquote erhalten haben. Die Delegierten fordern Begleitprojekte in Leipzig und Dresden, welche diese Studierenden auf den Versorgungsalltag vorbereiten.

„Ein strukturiertes Begleitprogramm, welches diese Studierenden in ihrer Motivation unterstützt, und Fähig­keiten und Fertigkeiten vermittelt, die es in besonderem Maße braucht, um als Arzt auf dem Land tätig zu sein sowie eine externe Begleiteva­luierung fehlen und werden vom Freistaat weder unterstützt noch zusätz­lich finanziert“, kritisiert die Kammerversammlung – auch dies sei „nicht nachvollzieh­bar“.

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