Ruf nach mehr Vermittlung digitaler Kompetenzen im Medizinstudium

Bis letzten Freitag hatten Verbände und medizini­sche Fakultäten Zeit, ihre Kommentare und Vorschläge für den Entwurf der neuen Approbationsord­nung vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium einzureichen. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle, befürwortet die Aufnahme von "digitalen Kompetenzen" in den Gegenstandskatalog für das schriftliche zweite Staatsexamen.

KI, Telemedizin und Gesundheits-Apps werden in der Medizin immer wichtiger. | vectorfusionart/Fotolia

Medizinstudierende von heute müssen stärker auf die digitale Medizin von morgen vorbereitet werden. „Wir müssen die zukünftigen Ärztinnen und Ärzte fit für die digitale Medizin machen“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle, heute.

„Videosprechstunde und Gesundheits-Apps werden in Zukunft Teil der Regelversorgung sein“, sagte er. Ärzte müssten deshalb sinnvolle von nicht sinnvollen Angeboten trennen, diese sicher anwenden und in die Arzt-Patienten-Beziehung einbinden können. Gehle be­tonte darüber hinaus, die Ärztekammer befürworte die Aufnahme „digitaler Kompeten­zen“ in den Gegen­stands­katalog für das schriftliche zweite Staatsexamen.

Dr. Sven Jungmann

Als ausgebildeter Mediziner ist man eine attraktive Arbeitskraft auf dem Markt und hat viele Möglichkeiten. In dieser Reihe stellen wir berufliche Alternativen zum Klinikum vor. Teil 1: Sven Jungmann, der in einem Entwicklungslabor für E-Health des Helios-Konzerns arbeitet.

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Im November vergangenen Jahres hatte das Institut für medizinische und pharmazeuti­sche Prüfungsfragen (IMPP) ihre Vorgaben aktualisiert: Nun findet sich darin im Kapitel „übergeordnete Kompeten­zen“ auch die Anforderung, Ärzte sollten den Umgang mit me­di­zinischen Informationstechnologien beherrschen.

Das reicht Gehle nicht aus. Er mahnte an, das Thema müsse auch bei der aktuell stattfin­den­­den Entwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin und der Überarbeitung der Approbationsordnung stärker Einzug halten.

Ende November des vergangenen Jahres war der Entwurf einer neuen Approbationsord­nung vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium veröffentlicht worden. Verbände und medizini­sche Fakultäten hatten bis heute Zeit, ihre Kommentare und Vorschläge einzureichen.

Ab 2021 neue Fragen vom IMPP

Die Ärztekammer erläuterte, nur wenn Ärzte den verantwortungsvollen Umgang und das nötige Wissen vermittelt bekämen, könne die digitale Transformation des Gesundheits­we­sens gelingen.

„Telemedizin, digitale Gesundheitsanwendungen und Künstliche Intelligenz hätten nach­weislich großes Potenzial, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern“, schreibt die ÄKWL.

Im neuen, ab 2021 geltenden Gegenstandskatalog des IMPP heißt es, Ärzte müssten die neuen Anwendungen (besonders die elektronische Patientenakte) bedienen und in das Arzt-Patienten-Gespräch angemessen integrieren können. Die Ärztekammer sprach sich dafür aus, auch Chancen und Risiken sowie die praktische Anwendung stärker in die Lehre mit einzubeziehen.

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