Psychotherapie: Direktstudium nimmt Formen an

Die Voraussetzungen für eine Approbation in der Psychotherapie kann künftig nur noch über ein Direktstudium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen erworben werden. Das sieht ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt.

Studierende

Der Weg bis zur Approbation in der Psychotherapie wird sich voraussichtlich ändern. | Wavebreakmedia iStockphoto

Mit der Novelle werden die Berufe Psychologischer Psychotherapeut (PP) und Kinder- und Ju­gendlichenpsychotherapeut (KJP) zu einem Berufsbild zusammengelegt. Ziel ist die Ausrichtung auf eine heilkund­liche Psychotherapie. Wie der neue Berufsabschluss heißen soll, ist offenbar noch unklar. Im Arbeitsentwurf ist das Feld für den Namen derzeit noch frei gelassen.

Dem Gesetzentwurf zufolge, der sich an Eckpunkten orientiert, die bereits Ende Oktober 2016 vom BMG vorgelegt worden waren, soll das Studium fünf Jahre dauern. Es wird in einen Bachelorstudiengang sowie einen darauf aufbauenden Master­studiengang gegliedert. Mit Abschluss solle eine „staatliche Berufszulassung“ erfolgen, wie es heißt. Das Studium soll laut Entwurf jeweils Lehrveranstaltungen sowie praktische Ausbildungseinsätze umfassen. An das Studium soll sich eine Weiterbildung anschließen. Diese werde „die Grundlage für einen umfassenden Zugang zur Teilnahme an der Versorgung“ von Patienten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkretes zur Weiter­bildung findet sich im Entwurf allerdings nicht.

Zur Erinnerung: Bisher ist die Ausbildung von PP und KJP anders aufgebaut. Nach dem Studium der Psychologie beziehungswiese Sozialpädagogik (KJP) folgt eine drei- bis fünfjährigen Ausbildung an zumeist privaten Ausbildungsinstituten zur Appro­bation. Der Reformbedarf ergibt sich aus den durch den Bologna-Prozess geänderten Studien­strukturen (Bachelor und Master), die sich auf die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbil­dung von PP und KJP auswirken. Darüber hinaus bringt die fehlende oder geringe Ver­gü­tung während des obligatorischen „praktischen Jahres“ an psychiatrischen Ein­rich­tun­gen sowie die größtenteils selbstfinanzierte Ausbildung viele angehende Psycho­the­ra­peu­ten in prekäre Lebenssituationen.

Das Zentrum für ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (ZAP) gehört zu den rund 720 Kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen in Deutschland, die sozialpsychiatrisch arbeiten.

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Das BMG führt im Arbeitsentwurf als Gründe für die Reform die Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität ins Feld. Es bedürfe einer Ausbildung, die „wissenschaft­liche Qualifikationen auf höchstem wissenschaftlichen Niveau ermöglicht“, schreibt das Ministerium. Üblicherweise fänden alle Ausbildungen in den bundesgesetzlich einheitlich geregelten Heilberufen, die eigenverantwortlich Heilkunde ausüben, an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen statt.

Aus Sicht des Gesetzgebers ist die Novelle aber auch notwendig, um die Zahl der Berufsabschlüsse zu regulieren. „Die Ansiedlung [...] an Universitäten dient aber auch der kapazitären Beschränkung von Ausbildungsplätzen“, heißt es vom Ministerium. Zuletzt hätten im Jahr 2014 etwa 2.300 Personen die staatliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz abgelegt. Tendenz steigend.

„Eine Zahl von 2.300 bis 2.500 Absolventen der Ausbildung wird nach derzeitigen Berechnungen für mehr als ausreichend angsehen, um die psychotherapeutische Versorgung durch [Berufsbezeichnung einfügen] neben der Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte, die im Bereich der Psychotherapie tätig sind, dauerhaft sicherzustellen“, heißt es im Entwurf aus dem BMG wörtlich. Schon heute gebe es kapazitäre Überhänge bei der Verteilung von Kassensitzen.

Der Deutsche Ärztetag hatte die Direktausbildung zuletzt kritisch bewertet. Die Dele­gierten verlangten unter an­de­rem, dass bei der geplanten Neuordnung des Bildungs­weges an unmissverständlichen Terminologien festgehalten werden müsse. Zudem sei darauf zu achten, dass – insbe­son­dere ärztliche Psychotherapeuten – nicht aus­ge­grenzt und die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung nicht ge­fährdet würden.

Kritik von der Opposition

Postwendend Kritik am Arbeitsentwurf kommt von den Grünen. „Die Bundesregierung hat die dringend nötige Reform der Psychotherapeutenausbildung über Monate verschleppt. Das ist ein schweres Versäumnis“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Maria Klein-Schmeink. Der Arbeitsentwurf greife „viel zu kurz“.

Das zentrale Thema der Weiterbildung bleibe komplett im Dunkeln. Dabei sei gerade die prekäre finanzielle Situation vieler Ausbildungsteilnehmer ein zentraler Grund für den Reformbedarf. Psychotherapeuten in Ausbildung erbrächten während der prakti­schen Tätigkeit psychotherapeutische Leistungen im Praktikantenstatus ohne Anspruch auf Vergütung – und das, obwohl sie einen akademischen Abschluss hätten, sagte sie.

Klein-Schmeink nannte das „nicht hinnehmbar“. Mit der Reform müssten die Grundlagen für eine Ausbildung nach hohen Qualitätsstandards und für eine angemessene Vergütung der Auszubildenden geschaf­fen werden. 

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