Die medizinischen Fakultäten sollten außerdem die Möglichkeit erhalten, „standortspezifische Lösungen für eine fach- oder themenbezogene Profilierung zu entwickeln“, heißt es in einer neuen Stellungnahme des MFT. Er schließt sich darin grundsätzlich Aussagen des Wissenschaftsrates an, die dieser Mitte Oktober in seinem Grundsatzpapier „Perspektiven der Universitätsmedizin" formuliert hatte.
Diese Profilbereiche sollten laut Wissenschaftsrat und MFT die klassische Fächeraufteilung in der Medizin überwinden und eine Spezialisierung in Forschung und Krankenversorgung auf internationalem Spitzenniveau ermöglichen. „Da derartige Profilbereiche neue Wege in der Forschung, der grundständigen Lehre und der Patientenversorgung aufzeigen sollen, geht deren Zielsetzung deutlich über die Instrumente der Exzellenzstrategie hinaus. Aus diesem Grund sollten Profilbereiche entsprechend spezifischer Ziele und Kriterien wettbewerblich ausgeschrieben werden“, schreibt der MFT jetzt in seiner Stellungnahme.
Der MFT kritisiert darin auch die Unzulänglichkeiten im System der Fallpauschalen. „Hohe Vorhaltekosten und die ‚Auffangzuständigkeit‘ für komplexe und oftmals für andere Versorger als unwirtschaftlich gesehene Behandlungen sind im derzeitigen Fallpauschalensystem nicht adäquat abgebildet“, heißt es dort.
Der daraus entstehende Druck zum immer effizienteren Wirtschaften und die starke Verdichtung von Abläufen und Arbeitszeiten hätten „massive Auswirkungen auf die Qualität von Forschung und Lehre, die sich oftmals erst mittelbar zeigen“. Das Fallpauschalensystem müsse daher umgehend an die Versorgungsrealitäten an den Universitätskliniken angepasst werden, und die hohen Vorhaltekosten müssten durch entsprechende Zuschläge für Zentren und Ambulanzen gesichert werden.