Marburger Bund: Aufwandsentschädigung im PJ soll Pflicht werden

Der Marburger Bund (MB) hat sich hinter die Forderungen nach einem fairen PJ gestellt: Um eine obligatorische Aufwandsentschädigung zu garantieren, müsse die Approbationsordnung geändert werden, heißt es vom MB.

Im PJ geht es darum, mehr über den Umgang mit Patienten und den Ablauf des klinischen Alltags zu lernen. Viele PJler bekommen dafür keinen Cent. | WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

Das PJ ist ein Vollzeitjob: Zwei Drittel der Medizinstudenten verbringen pro Woche 40 bis 50 Stunden im Krankenhaus – das ist das Ergebnis einer PJ-Umfrage des Marburger Bundes (2018). Oft genug werden die Studierenden aber wie billige oder sogar kostenlose Aushilfskräfte überall da eingesetzt, wo Not am Mann ist. Eine Bezahlung ist dabei eher die Ausnahme als die Regel. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert daher schon länger unter anderem eine verbindliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Eine entsprechende Petition mit mehr als 100.000 Unterschriften wurde im Juli an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.

„Wir brauchen eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung. Die meisten PJler sind dringend auf eine angemessene Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung verankert werden“, fordert auch Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

In Berlin ist am vergangenen Freitag die Petition für ein faires PJ an das Bundesministerium der Gesundheit übergeben worden. Insgesamt 108.654 Unterstützer hatten die Petition der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) unterschrieben.

weiterlesen

Um das zu erreichen, müsse der Paragraf 3 Abs. 4 Satz 8 der Ärztlichen Approbationsordnung geändert werden. Bisher heißt es da: „Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Abs. 1 Nummer 2 und Abs. 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig“. Der MB fordert nun eine Neuformulierung, die folgende Punkte beinhaltet:

  • In akademischen Lehrkrankenhäusern, in Lehrpraxen und in Universitätsklinika einer medizinischen Fakultät in Deutschland ist jeder und jedem PJ-Studierenden eine obligatorische, bundesweit einheitliche, angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen (Rechtsanspruch auf Geldleistung).
  • Eine Anrechnung dieser Aufwandsentschädigung auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) findet nicht statt.
  • Eine Abgeltung der Aufwandsentschädigung mit Sachleistungen (wie zum Beispiel kostenlosem Essen oder Unterkunft) ist nicht zulässig.
  • Die Lehrverpflichtungen der Einrichtung dem PJ-Studierenden gegenüber bleiben von der Aufwandsentschädigung unberührt.

Die medizinische Ausbildung dürfe nicht von der eigenen oder der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig sein, so Banas. Eine angemessene, bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung könne es den Studierenden ersparen, neben dem PJ noch für ihren Lebensunterhalt jobben zu müssen. So könne auch gewährleistet werden, dass die PJler angemessene Ruhepausen einhalten.

Quelle: Marburger Bund (Pressemitteilung, 14. August 2019)

Welche Möglichkeiten bietet das PJ? Wird ein Auslandsaufenthalt anerkannt? Wie ist die rechtliche Situation, welche Tätigkeiten dürfen ausgeübt werden, welche nicht? Gibt es einen Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Erfahre es hier.

Operation Karriere auf Instagram