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Baden-Württemberg:
In den ländlichen Regionen in Baden-Württemberg sind Hausärzte Mangelware - nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung fehlen hier mehr als 460 Hausärzte. Eine Umfrage des Hausärzteverbandes und der Techniker Krankenkasse hat schon im Jahr 2016 ergeben: Von den mehr als 7.000 Hausärzten im Ländle wird ein Drittel bis 2012 in den Ruhestand gehen.
Um die ambulante Versorgung der Menschen zu sichern, hat das Sozialministerium das Aktionsprogramm „Landärzte“ auf den Weg gebracht. Unter anderem erhält ein Hausarzt bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlässt.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
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Bayern:
Um angehende Mediziner frühzeitig für die Provinz zu begeistern, hat der Freistaat ein Stipendienprogramm für Medizinstudenten aufgelegt. Bewerben können sich Studenten, die später ihre Facharztweiterbildung auf dem Land machen und danach noch mindestens fünf Jahre dort arbeiten. Das kann in einem Krankenhaus sein oder in einer Haus- oder Facharztpraxis. Die Stipendiaten erhalten monatlich 300 Euro, und das maximal für 48 Monate. Wenn sie es sich nach dem Studium anders überlegen, müssen sie das Geld allerdings zurückzahlen.
Mehr Informationen zum Stipendienprogramm gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Außerdem will Bayern eine Landarztquote einführen: Bis zu fünf Prozent aller Medizinstudienplätze im Freistaat sollen für Studenten reserviert werden, die später als Hausarzt in Regionen mit Landärztemangel gehen.
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Brandenburg:
Landesspezifische Fördermöglichkeiten sind in Brandenburg eher Mangelware. Für Medizinstudenten aus den Regionen Barnim, Ueckermark oder Märkisch-Oderland bietet aber die Gesellschaft für Leben und Gesundheit (GLG) Geld gegen Zeit an: Während ihrer Ausbildung erhalten die angehenden Mediziner bis zu 500 Euro monatlich. Dafür müssen sie in der Regelstudienzeit fertig werden, Nachweise über Prüfungen erbringen und sich verpflichten, nach dem Studium mindestens drei Jahre bei einem Unternehmen der GLG zu arbeiten. Die Nachfrage nach diesen Stipendien ist groß und übersteigt regelmäßig die Zahl der angebotenen Plätze.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Gesellschaft für Leben und Gesundheit.
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Hessen:
Kein schlechter Deal: Der hessische Vogelsbergkreis zahlt Studierenden der Humanmedizin monatlich ein Stipendium von 400 Euro – mehr als vier Jahre lang, genau gesagt bis zu 51 Monaten. So kommen im Laufe der Zeit 20.400 Euro zusammen. Im Gegenzug müssen die Jungmediziner später acht Jahre als Landarzt in dem Landkreis bleiben. Allerdings vergibt der Landkreis jedes Jahr nur vier Stipendien: drei Plätze für angehende Allgemeinmediziner und einen für einen Mediziner im öffentlichen Dienst.
Interessiert? Bewerbungen nimmt der Weiterbildungsverbund Vogelsbergkreis entgegen.
Ein ähnliches Förderprogramm bietet auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg an: In den Jahren 2018-2020 werden jeweils drei Studierende mit 400 Euro monatlich gefördert – und zwar bis zu 8 Semester (48 Monate) lang. Insgesamt summiert sich das auf stolze 19.200 Euro. Wer vom Landkreis gefördert werden möchte, muss 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung bereits abgeschlossen haben. Nach dem Studienabschluss müssen die Stipendiaten ihre Facharztweiterbildung im Landkreis absolvieren und mindestens fünf Jahre lang vor Ort als niedergelassener bzw. angestellter Arzt oder als Arzt im öffentlichen Gesundheitswesen arbeiten.
Mehr Informationen rund um das Stipendium und das Bewerbungsverfahren gibt es auf der Seite landarzt-werden.de des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Nicht so viel, aber immerhin auch etwas „spendiert“ die Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Wer im Praktischen Jahr zum Beispiel die Wahlfächer Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Urologie oder Orthopädie belegt, kann monatlich ein Stipendium von 595 Euro erhalten; insgesamt sind das 2.380 Euro für die Dauer eines Wahl-Tertials.
Mehr Informationen hierzu gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
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Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung über 100 Hausarztstellen nicht besetzt. Um die wohnortnahe Versorgung der Menschen auf Dauer flächendeckend sicherzustellen, werden auch hier Studenten der Humanmedizin umworben. Sie erhalten monatlich 300 Euro vom Land. Das Stipendium kann bis zum Ende des Medizinstudiums laufen, doch höchstens vier Jahre und drei Monate. Dafür müssen die Jungmediziner nach dem Studium mindestens fünf Jahre als Arzt in der ländlichen Region oder im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.
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Niedersachsen:
Medizinstudenten in Niedersachsen erhalten vier Jahre lang jeden Monat eine Finanzspritze von 400 Euro. Die Bedingung: Sie müssen sich im Studium festlegen, dass sie sich nach der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im ländlichen Raum in Niedersachsen niederlassen. Gemeint sind damit Hausarzt-Praxen außerhalb der Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Dieses Studienprogramm wird vom Land finanziert und ist Bestandteil eines größeren Maßnahmenpakets, um neue Landärzte zu gewinnen. Die Beantragung läuft über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.
Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung auf niederlasseninniedersachsen.de.
Im Gespräch ist auch die Schaffung von bis zu 200 zusätzlichen Medizinstudienplätzen. Zehn Prozent davon sollen dann an Bewerber gehen, die sich verpflichten, später für zehn Jahre als Hausarzt im unterversorgten ländlichen Raum zu arbeiten.
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Nordrhein-Westfalen:
Medizin-Studierende im Praktischen Jahr, also im letzten Jahr ihres Studiums, können von der KV Nordrhein und den Krankenkassen im Rheinland bis zu 2.400 Euro erhalten: Die Summe wird über vier Monate gesplittet; also fließen monatlich 600 Euro. Jedes Jahr können etwa 100 angehende Ärztinnen und Ärzte von diesem Stipendium profitieren. Voraussetzung ist, dass sich die Stipendiaten im Wahlbereich innerhalb ihres Praktischen Jahres für das Fach Allgemeinmedizin entscheiden. Zudem müssen sie ihr Praktikum in einer nordrheinischen akademischen Lehrpraxis mit Lehrbefähigung absolvieren und an einer nordrhein-westfälischen Universität studieren.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Um die Unterversorgung in den ländlichen Regionen in den Griff zu bekommen, will die Landesregierung zudem eine Landarztquote einführen. Dabei sollen rund zehn Prozent der begehrten Studienplätze an angehende Mediziner vergeben werden, die sich verpflichten, anschließend zehn Jahre als Arzt aufs Land zu gehen.
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Rheinland-Pfalz:
Insgesamt ist die Versorgung mit Ärzten zwischen Rhein und Mosel grundsätzlich gut. Doch es wird immer schwieriger, in ländlichen Regionen freiwerdende Praxen wieder zu besetzen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert daher Studenten im Praktischen Jahr, die sich für das Wahlfachtertial Allgemeinmedizin entscheiden. Wer ein Tertial in einer rheinland-pfälzischen Lehrpraxis absolviert, kann mit insgesamt 2.400 Euro unterstützt werden.
Und auch Famulaturen in Hausarztpraxen werden gefördert: Hierfür gibt es bis zu zwei Monate lang jeweils 500 Euro. Damit sollen die Kosten für die Anfahrt und Unterkunft insbesondere in ländlichen und schwächer versorgten Regionen gedeckt werden.
Mehr Informationen gibt es beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheinland-Pfalz.
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Saarland:
Auch im Saarland will die Regierung mit Geld angehende Ärzte für die spätere Arbeit in kleineren Orten gewinnen. Ein Stipendiat erhält 300 Euro im Monat, und das maximal vier Jahr lang (48 Monate). In Frage kommen dafür Studierende ab dem dritten Studienjahr, die an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden haben.
Die geförderten Medizinstudenten verpflichten sich, nach ihrem Studium eine Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin anzuschließen. Danach heißt es: Mindestens fünf Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum praktizieren. Ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landesamtes für Soziales des Saarlandes.
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Sachsen:
In Sachsen fehlen schon heute Hausärzte. Die Bemühungen sind groß, junge Leute zu motivieren, hier aufs Land zu gehen. Die Deals sind sehr verlockend: So erhalten Studierende im Rahmen des „Sächsischen Hausarztstipendiums“ bis zu 1.000 Euro im Monat. Danach müssen die Jungmediziner mindestens sechs Jahre als Hausarzt in Sachsen arbeiten; allerdings nicht in Chemnitz, Leipzig, Dresden und Radebeul, sondern in kleineren Orten. Jedes Semester werden 20 Studenten gefördert.
Etwas anders ausgerichtet ist das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“: Die Kassenärztliche Vereinigung zahlt die Gebühren fürs Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn. Die jungen Leute müssen später mindestens fünf Jahre als Hausarzt in Sachsen auf dem Land praktizieren. Das Gute hierbei: Auch Abiturienten mit einem schlechteren Numerus clausus haben eine Chance gefördert werden. Es reicht ein Abi-Durchschnitt von schon 2,6.
Mehr Informationen gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
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Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt macht sich der Hausärzte-Mangel schon längst bemerkbar. Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes will natürlich Studierende an die Region binden. Beispielsweise zahlt sie künftigen Landärzten ein Studium an der Privatuni Witten/Herdecke. Das Stipendium liegt bei bis zu 800 Euro im Monat und läuft über die gesamte Regelstudienzeit. Ähnliche Konditionen gibt es für Studierende an der Universität Magdeburg. Die jungen Leute müssen später zehn Jahre lang in Regionen mit Hausärztemangel praktizieren.
Außerdem gibt es seit 2010 ein Landarzt-Stipendium für staatliche Hochschulen. Je nach Studienjahr erhalten die Stipendiaten zwischen 200 und 700 Euro im Monat. Von der Höhe der Förderung hängt ab, wie lange sie später in einer unterversorgten Region praktizieren müssen. Mindestens vorgeschrieben sind jedoch zwei Jahre. Zudem werden Praxisübernahmen oder Neugründungen mit bis zu 60 000 Euro gefördert.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.
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Schleswig-Hostein:
Schleswig-Holstein ist auf dem Lande zwar noch ganz gut versorgt. Doch ältere niedergelassene Ärzte haben Probleme, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden. Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes hat bereits vor einigen Jahren eine Nachwuchskampagne gestartet. Unter anderem gewährt sie Studenten, die ihr Praktisches Jahr im Wahlfach Allgemeinmedizin absolvieren, einen wöchentlichen Zuschuss von 100 Euro. Gezahlt wird die Summe maximal 16 Wochen. In den Genuss kommen ausschließlich Studenten der Universitäten Lübeck und Kiel.
Mehr Informationen auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Hostein.
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Thüringen:
Auch im ländlich geprägten Thüringen werden Medizinstudenten für die unterversorgten Regionen umworben: So haben die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam die „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen“ gegründet. Unter anderem sollen ein Förderstipendium für Nachwuchsmediziner in der Facharztausbildung sowie Investitionszuschüsse für Praxisgründungen oder -übernahmen in kleineren Orten einen Ärztemangel verhindern.
Schon im Praktischen Jahr wird eine Förderung gewährt, wenn das Wahl-Tertial in Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern absolviert wird. Die angehenden Mediziner erhalten vier Monate lang 250 Euro pro Monat. Das macht am Ende 1.000 Euro. Das Geld ist für anfallende Fahrtkosten oder die Unterkunft gedacht.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen".