„Auf Länderebene, auf deren Entscheidungen das BMG keinen Einfluss habe, bestehe auch bereits Kontakt mit Polen, um eine Klärung herbeizuführen“, sagte eine BMG-Sprecherin auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Generell entschieden über die automatische Anerkennung der polnischen Berufsqualifikationen die zuständigen Approbationsbehörden der Länder, die an die Vorgaben der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG gebunden seien, betonte das BMG.
Grund für den Stopp der Ausstellung von Approbationen an deutsche Medizinstudierende in Polen ist laut BMG eine Änderung der polnischen Rechtslage gewesen: Die 13-monatige Zeit als Arzt im Praktikum („Zaświadczenie o ukończeniu stażu podyplomowego“, staż) und die Medizinische Abschlussprüfung („Świadectwo złożenia Lekarskiego Egzaminu Końcowego“, LEK) sei von Polen im April 2019 wiedereingeführt und in den Anhang V der Berufsanerkennungsrichtlinie eingebracht worden. Als Folge dessen hätten die Länderbehörden die Approbation deutscher Absolventen, die das „staż“ nicht vorweisen können, ablehnen müssen.
„Die zusätzlichen Bescheinigungen können nur durch Polen wieder gestrichen werden, das sich diesbezüglich an die Europäische Kommission wenden müsste“, heißt es aus dem BMG. Die deutschen Approbationsbehörden hätten darauf keinen Einfluss.
Ihre Anerkennungspraxis müsse sich ändern, wenn Polen die Anerkennungsvoraussetzungen ändere. Alternativ könnten die polnischen Universitäten jedoch überlegen, den Erwerb dieser zusätzlichen Bescheinigungen für Teilnehmer an den entsprechenden Studienprogrammen zu ermöglichen.
Eingeschaltet in den Konflikt hat sich vergangene Woche bereits die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). In einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des brandenburgischen Landtags stand die „Approbation der Absolventinnen und Absolventen eines in Polen absolvierten Medizinstudiums“ auf der Tagesordnung. „Wir haben das Dilemma der Absolventen erkannt“, sagte Nonnemacher.
Polen müsse der EU-Kommission und damit allen EU-Mitgliedsstaaten klar und unmissverständlich bescheinigen, dass nach polnischem Recht weder die Absolvierung des „LEK“ noch des „Staz“ für die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes Voraussetzung sei. „Polen muss die EU-Richtlinie präzisieren“, so Nonnemacher. Brandenburg habe deshalb den Kontakt zum polnischen Gesundheitsministerium aufgenommen.