Eine neue Förderung für Famulaturen in Landarztpraxen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns initiiert. Medizinstudierende, die ein ärztliches Praktikum in einer bayerischen Haus- oder Facharztpraxis auf dem Land absolvieren, können dazu mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Weitere Zuschläge von bis zu 200 Euro gibt es, wenn sich die Praxis in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Planungsbereich befindet.
Ist der Praxisstandort mehr als 60 Fahrtkilometer vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin entfernt, gibt es zudem einen Entfernungszuschlag von 150 Euro. Die Gesamtförderung kann sich damit auf maximal 850 Euro summieren.



Voraussetzung ist, dass die Famulatur von der jeweiligen Universität der Medizinstudierenden anerkannt wird und dass die Kommune, in der die Praxis ansässig ist, eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreitet. Bei einer Famulatur in einer Hausarztpraxis liegt diese Grenze bei höchstens 20.000 Einwohnern, bei einer Famulatur in einer Facharztpraxis bei 40.000 Einwohnern. Für das Jahr 2017 stehen in jedem bayerischen Regierungsbezirk zehn Förderplätze zur Verfügung. Demnach fördert die KV bis zu 70 Famulaturen.
Studierende können die Förderung auch noch bis zu vier Wochen nach der Famulatur beantragen. Der Nachweis für die stattgefundene Famulatur muss spätestens bis zum Ende des Folgequartals vom Famulaturquartal eingereicht werden. Findet die Famulatur beispielsweise vom 1. bis zum 31. August statt, muss der Nachweis bis zum 31. Dezember bei der KV vorliegen.
„Ziel ist es, mit dieser Förderung jungen Medizinern einen Einblick in die Tätigkeit eines Landarztes zu geben, um so ein realistisches Bild dieser wichtigen Arbeit zu vermitteln und die Medizinstudierenden schon während ihres Studiums dafür zu begeistern“, hieß es aus der KV.