Krankenversicherung: Müssen ältere Studenten bald mehr zahlen?

Wenn es nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, wird die Krankenversicherung für Studierende über 30 bald teurer. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) protestiert jetzt in einem offenen Brief gegen die geplante Neuregelung.

Wer noch keine 25 Jahre alt ist, ist meistens über die Eltern familienversichert. Danach kann die Krankenversicherung richtig ins Geld gehen. | DOC RABE Media - stock.adobe.com

Geplant ist, dass ab dem 1. April 2020 eine strenge Altersgrenze von 30 Jahren gilt – wer älter ist, darf nicht mehr in der vergünstigten studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert sein. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Reform der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK-Reformgesetz) hervor. Aktuell gibt es alternativ dazu noch eine Grenze bis zum 14. Fachsemester. Heißt konkret: Wer noch nicht so lange studiert, zahlt auch nach seinem 30. Geburtstag nur den reduzierten Beitragssatz.

Wer also erst spät mit dem Studium begonnen hat, weil er vorher beispielsweise eine Berufsausbildung gemacht oder die Zulassung zum Medizinstudium in den vergangenen Jahren über die Wartesemester bekommen hat, der könnte künftig draufzahlen – und zwar kräftig.

Rechenbeispiel für verschiedene Altersgruppen

Was das konkret bedeutet, hat das DSW am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne die kassenindividuellen Zusatzbeiträge) ausgerechnet:

  • Bis zum 24. Lebensjahr sind Studierende über ihre Eltern familienversichert und zahlen keinen eigenen Beitrag. Insgesamt sind das 0 Euro.
  • Im Alter von 25-29 Jahren zahlen Studierende für die studentische Krankenversicherung etwa 84 Euro und für die Pflegeversicherung etwa 25 Euro pro Monat. Insgesamt sind das etwa 109 Euro. Diese Regelung gilt bisher auch für alle über 30, die weniger als 14 Fachsemester studiert haben.
  • Ab dem 30. Lebensjahr müssen sich Studierende freiwillig krankenversichern: Dann kostet die Krankenversicherung ca. 155 Euro und die Pflegeversicherung ca. 34 Euro im Monat. Insgesamt sind das etwa 189 Euro – also fast doppelt so viel. Das soll künftig für alle gelten – unabhängig davon, in welchem Semester sie sind.

Deutsches Studentenwerk protestiert gegen die Neuregelung

In einem offenen Brief, den DSW-Generalsekretär Achim Meyer jetzt an Jens Spahn und Bildungsministerin Anja Karliczek geschrieben hat, heißt es, der geplante Wegfall der Fachsemestergrenze treffe diejenigen, „die möglicherweise aufgrund Ihrer Lebenslage, wie Studierende mit Kind, mit Beeinträchtigung oder als Teilzeiterwerbstätige zur Sicherung der Studienfinanzierung wesentlich länger studieren müssen.“ Sie würden durch die Verdopplung ihrer Versicherungsbeiträge zusätzlich belastet.

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Angesichts der Bologna-Studienreform mit alternierenden Ausbildungs- und Berufsphasen mit Ausbildung, Bachelorstudium, Berufstätigkeit und vielleicht einem anschließenden Masterstudium sei diese Mehrbelastung nicht mehr zeitgemäß, führt Meyer weiter aus.

Nach dem Gesetz soll es künftig auch die Examensregelung nicht mehr geben: Danach bekommen Absolventen nach ihrem Studienabschluss noch eine sechsmonatige Übergangszeit, in der sie auch nur den günstigeren studentischen Beitragssatz zahlen. Auch diese Regelung soll gestrichen werden.

Meyer liefert auch direkt einen Vorschlag mit, wie die Krankenversicherung für Studierende gerechter gestaltet werden kann: „Eine Lösungsmöglichkeit könnte u. E. darin bestehen, die studentische Krankenversicherung auf 14 Fachsemester zu limitieren und im Gegenzug die Altersgrenze zu streichen.“

Quelle: Deutsches Studentenwerk (18.10.2019)

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