Für diejenigen, die sich eine finanzielle Förderung für ihr Medizinstudium wünschen, gibt es jetzt noch eine Möglichkeit: Bis zum 15. August 2022 können sich Interessierte für das Brandenburger Landärztestipendium bewerben. Während der Regelstudienzeit wird dann eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro gezahlt. Dafür versichern Studierende, nach ihrem Abschluss wenigstens fünf Jahre in einer ländlichen Region Brandenburgs als Arzt oder Ärztin zu arbeiten.
Starke Nachfrage
Das Brandenburger Landärztestipendium hat seit seinem Start 2019 durchweg positive Resonanz erzielt. Bisher erhielten bereits 168 zukünftige Ärztinnen und Ärzte diese Förderung. Doch das Stipendium bezieht sich nicht nur auf Studierende: Auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in verschiedenen Fachgebieten können eine finanzielle Förderung erhalten.
Das Land Brandenburg richtet die Finanzierung aus, die Umsetzung übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) unter Einbeziehung der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB).
Wer kann das Stipendium erhalten?
Antragsberechtigt für das Brandenburger Landärztestipendium sind Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind. Außerdem müssen sie ohne aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Auch höhere Semester dürfen sich bewerben.
Sollten Studierende bereits eine studienbezogene Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten, sind sie nicht antragsberechtigt.
Was erhalten Studierende?
Monatlich können Stipendiaten 1.000 Euro erhalten. Dies gilt für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate). Dafür gehen die Studierenden folgende Verpflichtungen ein:
- Nach ihrem Studium und der Facharztweiterbildung in einer geförderten Fachrichtung müssen sie mindestens fünf Jahre in einer ländlichen Region arbeiten.
- Eine Famulatur müssen Studierende im Land Brandenburg absolvieren.
- Studierende müssen am jährlichen Stipendiaten-Treffen teilnehmen.
- Studierende müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums mit der Facharztweiterbildung anfangen.
- Der Großteil der Facharztweiterbildung muss in Brandenburg absolviert werden.
Förderung der Facharztweiterbildung
Gefördert werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die in folgenden Fachgebieten in den ländlichen Regionen des Landes Brandenburg eine ärztliche Tätigkeit ausüben möchten:
- Allgemeinmedizin
- Allgemeinchirurgie
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde- und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- Nervenheilkunde
- Neurologie
- Urologie
- Psychiatrie und Psychotherapie sowie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dabei erhalten Vertragsärztinnen und -ärzte monatlich 5.760 Euro für das Arbeitgeber-Bruttogehalt. Bei Teilzeit ist der Betrag entsprechend reduziert. Die Förderung der Weiterbildungsstellen erfolgt bis längstens 31.12.2022.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.