Famulaturen und PJ-Abschnitte in Gesundheitsämtern künftig möglich

Medizinstudierende können künftig Famulatur und ein Ausbildungsabschnitt des Praktischen Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ableisten. Kenntnisse zum öffent­lichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören zudem künftig zum Ziel der medizini­schen Ausbildung und werden in den Prüfungen auch abgefragt.

Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund | Tupungato - stock.adobe.com

Dies sind wesentliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die der Bundesrat jetzt beschlossen hat. „Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die Gesundheitsämter für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind. Wir wollen den ÖGD stärken, auch in der ärztlichen Aus­bildung. Deswegen werden Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen endlich prüfungsrelevant und Studierende können praktische Erfahrung ausdrücklich auch in einem Gesundheitsamt sammeln“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheits­dienstes (BVÖGD), begrüßte die Weichenstellung. „Wer bereits früh die wichtigen und vielfältigen Aufgaben der Gesundheitsämter kennenlernt, entscheidet sich leichter für eine Karriere im ÖGD. Das ist wichtig, denn die Gesundheitsämter in Deutschland benötigen dringend mehr Fachpersonal auf Basis einer leistungsgerechten Bezahlung“, sagte sie.

Kontaktnachverfolgung, Coronatests, Information der Bevölkerung: Die Freiwilligenbörse „Studis4ÖGD“ vermittelt Studierende an Gesundheitsämter. Wir sprachen mit Theresa Krüger, bvmd-Bundeskoordinatorin für Public Health, und Lucas Thieme, Präsident der bvmd.

weiterlesen

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit der Änderung der ÄApprO einen Teil des sogenannten Paktes für den ÖGD um. Bund und Länder haben darin vereinbart, dass Studierende der Medizin bereits im Studium stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden sollen. Die Änderungen der ÄApprO treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Der Bundesrat hat dieser Verordnung allerdings mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Einsatz der Studierenden während des PJs in einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens erst ab dem 1. Mai 2022 erfolgt.

Begründet wurde dieser Beschluss des Bundesrates damit, dass ein vor Anfang Mai 2022 liegender Einsatz in einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, weil die Zuteilung der Studierenden zu den Kliniken und Lehrpraxen für das anstehende Semester bereits abgeschlossen ist.

Dieser Artikel wurde uns zur Verfügung gestellt von
Operation Karriere auf Instagram