bvmd fordert besseren Corona-Schutz für Studierende

Derzeit fängt an vielen Unis wieder der Präsenzunterricht an. Um Studierende vor einer Corona-Infektion zu schützen, müsse ihnen kostenlose Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, fordern verschiedene Studierenden-Organisationen.

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In einer Stellungnahme, die unter anderem auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) unterzeichnet hat, heißt es: Die Hochschulen seien dazu verpflichtet, die Studierenden zu schützen und ihnen Schutzausrüstung wie beispielsweise einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung zu stellen. Hinzu komme, dass viele wegen der Corona-Krise ihren Nebenjob verloren haben – ein adäquater Schutz dürfe aber nicht von der persönlichen finanziellen Situation abhängig sein.

Zwar biete Präsenzunterricht gegenüber digitalen Lehrformaten einige Vorteile – doch auch unter den Studierenden gebe es einen großen Anteil an Menschen, die wegen einer Vorerkrankung zu den Risikogruppen zählen. Konkrete Zahlen liefert eine Rechnung des Zentralinstituts für kassenärztliche Versorgung: Dort wird der Anteil der Menschen mit mindestens einer COVID-19 relevanten Vorerkrankung in der Altersgruppe zwischen 15-24 Jahren auf 3,6 Prozent geschätzt – bei 2,89 Millionen Studierenden in Deutschland sind also über 100.000 Studierende betroffen. Durch den Kontakt zu den Patienten sei das Ansteckungsrisiko für Medizinstudierende allerdings höher als in anderen Studiengängen.

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Für Studierende aus den Risikogruppen sei eine reguläre Teilnahme an Präsenzveranstaltungen außerdem mit einer hohen mentalen Belastung verbunden, wenn man dadurch sich oder andere einem erheblichen Risiko aussetze, heißt es weiter. Hier fordern die Studierenden-Organisationen kulante Regelungen und mehr Flexibilität von den Universitäten: Beispielsweise müsse das Angebot an digitalen Prüfungsmöglichkeiten und Lehrangeboten ausgebaut werden.

Die bvmd fordert, dass...

  • Studierende adäquat durch die Hochschulen mit persönlicher Schutzausrüstung versorgt werden und diese kostenlos gestellt wird,
  • Hygienekonzepte zum Schutz der Studierenden bei Präsenzlehre und -prüfungen implementiert werden,
  • Studierende, die Risikogruppen angehören oder unvermeidbaren Kontakt zu Menschen aus Risikogruppen haben, in der Planung der Lehre gesondert bedacht werden. Möglichkeiten sind bspw. alternative Lehr- und Prüfungsformate oder kulante Härtefallregelungen. Die Optionen müssen mindestens bestehen bleiben, solange eine epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt ist,
  • die Abmeldung einer Klausur nicht die einzige Alternative sein darf, die den Studierenden gegeben wird (Studienfortschritt wird gefährdet),
  • betroffenen Studierenden die freie und flexible Wahl gegeben wird, inwiefern sie je nach Risikosituation an Präsenzlehre teilnehmen wollen,
  • die mentale Belastung von betroffenen Studierenden bedacht und Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt oder bedarfsgerecht ausgebaut werden,
  • Studierenden kein wesentlicher Nachteil im Studienfortschritt durch die epidemische Lage nationaler Tragweite entstehen darf.

Quelle: Stellungnahme der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) (25. Mai 2020)

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