Wer krank ist, sollte sich ein paar Tage Ruhe gönnen und nicht zur Arbeit kommen: Nicht zuletzt auch, um die Kollegen nicht anzustecken. Das gilt nicht nur für das Corona-Virus, sondern auch für ganz normale Erkältungen. Für PJ-Studierende ist das allerdings in manchen Bundesländern nicht so einfach: Sie dürfen sich keine Fehltage leisten.
In einem offenen Brief fordern mehrere bayerische Mediziner-Fachschaften jetzt eine Anpassung dieser Regelung. Konkret geht es um das gesplittete Tertial: Grundsätzlich ist es möglich, eines der drei 16-wöchigen PJ-Tertiale in zwei Hälften zu je acht Wochen aufzuteilen. Das Problem: Während die Studierenden in einem vollen Tertial bis zu 20 Tage fehlen dürfen, ist in den gesplitteten Tertialen kein einziger Fehltag erlaubt. Wer doch krank wird und fehlt, muss den gesamten Abschnitt wiederholen.
Erhöhtes Risiko für Patienten und Kollegen
Die Studierenden weisen in ihrem Brief darauf hin, dass sie durch diese Regelung gezwungen werden, auch krank zur Arbeit zu kommen. Das sei nicht nur für sie selbst gesundheitsschädlich, sondern berge auch ein erhebliches Risiko für die Patienten. Besonders kritisch sei das in Bereichen, in denen Patienten auf einen besonderen Gesundheitsschutz angewiesen seien – beispielsweise, weil durch eine Grunderkrankung oder eine Therapie ihr Immunsystem geschwächt sei. Und nicht nur das: die kranken PJler können auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Klinik anstecken, die dann ihrerseits krankheitsbedingt ausfallen können. Das könne das Krankenhaus wirtschaftlich beeinträchtigen.
Das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass es auch anders geht: Hier dürfen die Studierenden auch in einem gesplitteten PJ-Abschnitt zehn Tage fehlen. Und auch der vorläufige Arbeitsentwurf zur neuen ärztlichen Approbationsordnung erlaubt Fehltage in den gesplitteten Quartalen: "Auf die Ausbildung werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 15 Ausbildungstage innerhalb [...] zweier Teilabschnitte nach Absatz 3." Bis diese Regelung in Kraft tritt, dauert es allerdings noch ein paar Jahre. Die aktuelle Generation von Medizinstudierenden kann davon nicht profitieren.
In ihrem Brief fordern die Studierenden daher, die aktuelle Regelung für Bayern schon jetzt anzupassen und sich dabei an dem Modell aus Mecklenburg-Vorpommern zu orientieren: "Unser Vorschlag wäre die Gewährung von zehn Fehltagen pro Tertial-Hälfte, da dies exakt der Hälfte der 20 maximal möglichen Tage in einem vollen Tertial entspricht."
Unterschrieben wurde der Brief von den Fachschaften Medizin der beiden Münchner Universitäten sowie der Unis Regensburg, Würzburg, Augsburg und Erlangen-Nürnberg.