Die Schülerinnen und Schüler profitieren schon seit Anfang August von der Erhöhung des BAföG-Satzes, nun sind auch die Studierenden dran: Die Höchstförderung für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt auf 735 Euro monatlich. Zuvor waren es maximal 670 Euro. Dadurch erhalten die BAföG-Bezieher nicht nur mehr Geld, auch der Kreis der BAföG-Berechtigten soll sich um etwa 110 000 Schüler und Studierende erweitern.
Gestiegene Freibeträge
Diese Steigerung beruht unter anderem auf der Erhöhung der Freibeträge, die zur Berechnung des Bedarfs herangezogen werden. So werden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern um sieben Prozent angehoben. Das sind 1715 Euro bei verheirateten Eltern sowie 1145 pro nicht verheiratetem Elternteil. Auch die Freibeträge auf das Einkommen der Studierenden werden erhöht: Nun können sie einen 450-Euro-Job annehmen, ohne Abschläge beim BAföG in Kauf nehmen zu müssen. Die Freibeträge steigen ebenfalls: Barvermögen bis zu 7500 Euro werden bei der Berechnung des BAföGs nicht herangezogen.
Gute Nachrichten gibt es auch für Studierende mit Kindern, denn der Kinderbetreuungszuschlag wird vereinheitlicht und erhöht: Erhielten sie zuvor für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro, beträgt die Pauschale nun 130 Euro für jedes Kind.
Erhöhung der Bedarfssätze
Die Förderung setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Bedarf für die Unterkunft, sowie den Zuschlägen für die Sozialversicherungen zusammen. Der Grundbedarf steigt für alle Studierende von 373 Euro auf 399 Euro. Der Bedarfssatz für die Unterkunft wird nur vollständig ausgezahlt, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern leben. Er steigt von 224 auf 250 Euro. 52 Euro gibt es, wenn man zu Hause wohnt.
Die Zuschläge zur Sozialversicherungen steigen auf 86 Euro monatlich. Die bekommt man ausgezahlt, wenn man nicht mehr familienversichert ist (ab 25 Jahren) und selber für die Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen muss. Die 86 Euro liegen – je nach Krankenversicherung – meist knapp unter den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Studentenwerke kritisieren Verzögerungen beim e-BAföG
Teil der schon 2014 beschlossenen BAföG-Reform ist auch das e-BAföG, also das Einreichen des Antrags via Web-Formular. Dadurch soll das Ausfüllen von PDF-Dokumenten vermieden werden, die bei jedem Antrag komplett neu ausgefüllt werden müssen. Die Grundangaben könnten so übernommen werden und der Aufwand für die Studierenden ebenso sinken wie der Verwaltungsaufwand in den Behörden. Das ist aber noch nicht in allen Bundesländern möglich. Außerdem sind verschiedene Lösungen entstanden, die für Studierende, die den Studienort wechseln, einen Neuantrag nötig machen.
Für die Antragsstellung ist entweder ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät oder alternativ ein DE-Mail Zugang nötig. Die Hürden für den Online-Antrag sind also noch hoch.