BAföG-Ausnahme­regelung für Medizinstudierende verlängert

Medizinstudierende können ihre Arbeit in Gesundheitsämtern oder in anderen pandemierelevan­ten Bereichen fortsetzen, ohne dass ihr dort erzieltes Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Da­rauf weist der Marburger Bund hin.

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Wenn Medizinstudierende in Gesundheitsämtern oder in anderen pandemierelevan­ten Bereichen aushelfen, wird ihr dort erzieltes Einkommen nicht auf das BAföG angerechnet. Der Marburger Bund (MB) hatte sich auf seiner jüngsten Hauptversammlung in Berlin für den Fortbestand dieser Regelung eingesetzt, weil durch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der bisherige Ausnahmetatbestand zu entfallen drohte.

„In Anbetracht der vierten Welle und der massiven Probleme bei der Kontaktnachverfolgung ist der Öffentliche Gesundheitsdienst mehr denn je auf Hilfe von Medizinstudierenden und anderen Freiwilligen angewiesen“, sagte Pauline Graichen, Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im MB.

Vor zwei Wochen hat der Medizinstudent Amandeep Grewal die Facebook-Gruppe „Medis vs. COVID-19“ gegründet, um Studierende und Kliniken zusammenzubringen. Aus der Gruppe, die schon mehr als 20.000 Mitglieder hat, ist auch die Plattform "match4healthcare" hervorgegangen.

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Man begrüße es sehr, dass diese Unterstützung weiterhin ermöglicht werde und die Arbeit der Studie­ren­den damit auch Wertschätzung erhalten. Graichen forderte die Bundesregierung auf, die Ausnahmere­gelung frühzeitig bis Ende 2022 zu verlängern.

Studierende können zur Vermittlung in Gesundheitsämter die Freiwilligenbörse „Studis4ÖGD“ nutzen. Sie ist eine Initiative des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zusammen mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).

„Ich bin beeindruckt von der enormen Hilfsbereitschaft der vielen Studierenden, die mit großem Einsatz in den Gesundheitsämtern mitarbeiten“, sagte die BVÖGD-Vorsitzende Ute Teichert. Die Studierenden erhielten einen Arbeitsvertrag, eine angemessene Vergütung und würden im Vorfeld online geschult, erläuterte sie.

Über ein Kontaktformular können sich Freiwillige registrieren und ihren bevorzugten Einsatzort angeben. Gesundheitsämter erhalten darüber einen Einblick, wer sich in ihrem Einsatzgebiet engagieren möchte und können die Betreffenden direkt kontaktieren. Der konkrete Einsatzort und Arbeitszeiten werden laut bvmd und BVÖGD individuell vertraglich geregelt.

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