Approbationsordnung: Diese Änderungen gelten während der COVID-19-Pandemie

Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern (30.3.2020) die Änderungen an der ärztlichen Approbationsordnung veröffentlicht, die während der COVID-19-Pandemie gelten. Sie sollen schon zum 1. April in Kraft treten. Was sich genau ändert, erfährst Du hier.

Arzt werden in Zeiten von Corona - in den kommenden Monaten läuft das etwas anders ab als sonst. | Halfpoint - stock.adobe.com

Was passiert mit den Staatsexamens-Prüfungen? Wie kann ich als Studierender in der aktuellen Situation möglichst effektiv helfen, ohne dass mein Studium darunter leidet? In den letzten Wochen gab es viele offene Fragen. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun eine „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ veröffentlicht, die schon morgen (1. April 2020) in Kraft treten soll.

Die wichtigsten Punkte:

  • Das zweite Staatsexamen, das im April ansteht, wird im Grundsatz bundesweit verschoben; die Fortsetzung des Studiums wird gewährleistet.
  • Die Länder haben nach Lage vor Ort die Möglichkeit, hiervon abzuweichen, wenn sie die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung unter den Bedingungen der epidemischen Lage sicherstellen können.
  • Die Studierenden, für die das Examen verschoben wurde, gehen schon im April ins PJ. Für sie wird das PJ von 48 auf 45 Wochen verkürzt. Dies verlängert für sie die Zeit, sich auf das zweite Staatsexamen dann im  April 2021 vorzubereiten.
  • Bei den Prüfungsfragen für dieses zweite Staatsexamen werden coronabedingte Erfahrungen und Krankheitsbilder angemessen berücksichtigt.
  • Die Studierenden in den Ländern, die das zweite Staatsexamen nicht verschieben, organisieren das PJ so, wie es in der Approbationsordnung für Ärzte regulär vorgesehen ist. Insbesondere bleibt es bei ihnen bei den vorgesehenen 48 Wochen.
  • Bei den Ausbildungsbereichen für das PJ können die Universitäten flexibel mitbestimmen, wenn dies die Krankenversorgung vor Ort erfordert.
  • Erleichtert wird auch die Durchführung des dritten Staatsexamens, das im Mai startet. Insbesondere wird die Dauer der Prüfung um die Hälfte gekürzt. Prüferinnen und Prüfer werden in dieser Zeit auch für andere Aufgaben gebraucht.
  • Famulaturen und Krankenpflegedienst können auch in Zeiten abgeleistet werden, in denen an den Unis wegen der COVID-19-Pandemie kein Lehrbetrieb stattfindet.
  • Fehltage im PJ, die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen (z.B. auch durch Quarantäne) werden nicht angerechnet.

Viele Medizinstudierende helfen tatkräftig mit, die Folgen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Was sie leisten und welche Unterstützung sie sich wünschen, berichtet Tim Schwarz, Vizepräsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) im Interview.

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Durch diese Regelungen will das Bundesgesundheitsministerium sicherstellen, dass die Studierenden in der aktuellen Situation effektiv helfen können, ihr Studium aber nicht vernachlässigen müssen. Gesundheitsminister Jens Spahn kommentierte die Änderungen: "Ich bin den Medizinstudierenden sehr dankbar, dass sie in dieser schwierigen Lage in der medizinischen Versorgung mit anpacken. Deshalb sorgen wir dafür, dass sie dadurch keine Nachteile für ihren Studienfortschritt hinnehmen müssen. Dafür haben wir jetzt flexible und rechtssichere Regelungen getroffen – ohne jedoch Abstriche bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung zu machen".

bvmd kritisiert die Regelungen teilweise scharf

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) hat mit Entrüstung auf die Abschnitte der neuen Regelung reagiert, die das M2 und das PJ betreffen – also die Wiedereinführung des Hammerexamens. Diese Regelungen "gehen mit deutlichen Nachteilen für die betroffenen Medizinstudierende einher", heißt es in einer Pressemitteilung, "Die Verordnung bedeutet insgesamt eine erhebliche Gefährdung der mentalen Gesundheit dieser Studierenden und einen klaren Einschnitt in die Qualität der medizinischen Ausbildung."

In den vergangenen Wochen haben sich bereits zehntausende Medizinstudierende gemeldet, die in der aktuellen Krise ihre Unterstützung anbieten. Die Studierendenvertretung befürworte die Regelungen, die dazu führen, dass dieser Einsatz vereinfacht wird. Dazu gehören beispielsweise die angepassten Regelungen für Krankenpflegepraktika und Famulaturen. “Wir freuen uns, dass viele Forderungen der bvmd im Wortlaut Einzug in die Verordnung gefunden haben. Dies zeigt, dass die Stimme der Medizinstudierenden Gehör findet”, so Tim Schwarz, Vizepräsident der bvmd. “Jedoch kritisieren wir Beschlüsse, wie die Wiedereinführung des Hammerexamens, sowie die weitreichende Einschränkung der PJ-Mobilität durch eine fehlende bundeseinheitliche Lösung für das M2. Diese stellen schwerwiegende Eingriffe in den Ablauf und die Studienplanung der Studierenden dar und bürden diesen eine hohe zusätzliche psychische Last auf, ohne jeglichen Mehrwert bezüglich der Einbindung der Studierenden in die Gesundheitsersorgung zu ermöglichen.”

Weiterhin keine Planungssicherheit

Außerdem würden Studierende, die derzeit für die M2-Prüfung lernen, nicht planen können. Es bliebe den Ländern überlassen, ob sie die Prüfungen wie geplant im April durchführen, oder sich für das Hammerexamen im kommenden Jahr entscheiden. “Die Studierenden hängen also weiterhin in der Luft und haben keinerlei Sicherheit über ihre mittelfristigen Zukunftspläne” kritisiert Philip Plättner, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik der bvmd. “Die Medizinstudierenden werden hier im Kompetenzgerangel von Bund und Ländern zerrieben, kurz bevor das Praktisches Jahr mit einer unvorhersehbarer Versorgungssituation und kaum stattfindender Lehre starten sollen.”

Die bvmd fordert die Länder daher auf, bis morgen (1. April) eine konkrete Entscheidung zu treffen.

Mehr Infos:

Die gesamte Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite findest Du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Download: www.bundesgesundheitsministerium.de

 Quellen: Bundesgesundheitsministerium (30.3.2020), bvmd (31.3.2020)

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