Ärzte sehen erheblichen Änderungsbedarf am Entwurf der neuen Approbationsordnung

Nach Ablauf der Frist für eine Stellungnahme bewerten Verbände und Organisa­tio­nen den Entwurf für eine neue ärztliche Approbationsordnung als grund­sätzlich positiv und als eine gute Grundlage für die weitere Umsetzung des Master­plans Medizin­studium 2020.

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Nach Ablauf der Frist für eine Stellungnahme bewerten Verbände und Organisa­tio­nen den Entwurf für eine neue ärztliche Approbationsordnung zwar als grund­sätzlich positiv und als eine gute Grundlage für die weitere Umsetzung des Master­plans Medizin­studium 2020.

Gleichzeitig sehen sie erheblichen Änderungsbedarf an dem Arbeitsentwurf des Bundes­ge­sundheitsministeriums (BMG) für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), den das BMG Anfang Dezember 2019 ­ fast drei Jahre nach Verabschiedung des Master­plans ­ vorgelegt hatte. Mit der geplanten Reform des Medizinstudiums soll auf die Herausforderungen für die künftige ärztliche Versorgung reagiert werden.

Neben der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und der Fähigkeiten, wissen­schaftliche Studien zu interpretieren, wird in dem Papier aus dem Haus von Bundesge­sund­heits­­minister Jens Spahn (CDU) viel Wert auf eine praxisnahe Gestaltung der univer­sitären Ausbildung von Medizinern und die Förderung der Allgemeinmedizin gelegt. Zudem sollen die Themen Datennutzung und digitale Anwendungen als Ausbildungs­inhalte neu ins Medizinstudium aufgenommen werden.

Der Entwurf der Reform der Approbationsordnung enthalte viele richtige Ansätze, resü­miert die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme, die dem Deutschen Ärzte­blatt vorliegt. Damit die Reform aber tatsächlich zu einem Erfolg werde, seien zahlreiche Nachbesserungen notwendig.

Krankenpflegepraktikum verkürzen

Problematisch ist für die BÄK unter anderem die geplante Ausweitung des Umfangs des Medizinstudiums. Es müsse geprüft werden, inwiefern im Gegenzug etablierte Studien­in­halte reduziert werden könnten. Konkret schlägt die BÄK vor, das vorgeschriebene drei­mo­na­tige Krankenpflegepraktikum im Rahmen des Medizinstudiums auf zwei Monate zu verkürzen.

Diskussionsbedarf wird zudem bezüglich der Umsetzung der geplanten Lehre im ambu­lanten Bereich gesehen. Dem Arbeitsentwurf aus dem BMG zufolge sollen künftig Lehrin­halte aus der Allgemeinmedizin aufgestockt und longitudinal in das gesamte Stu­dium integriert werden.

Studierende

Auf den Masterplan 2020 für das Medizinstudium haben sich die Gesundheits- und Kultusminister von Bund und Ländern nach zweijährigen Verhandlungen geeinigt. Bis zuletzt wurde um den 37-Punkte-Plan für eine Reform des Medizinstudiums gerun­gen.

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Außerdem wird das Praktische Jahr (PJ) von derzeit drei Tertialen auf vier Quartale umge­stellt. Dabei bleiben dem Entwurf zufolge die Fächer Innere Medi­zin sowie Chirurgie als Pflichtquartal erhalten, mindestens ein Wahlfach soll in einem weiteren Fach im ambu­lan­ten Bereich absolviert werden.

Augenmerk auf medizinische Ausbildungsstätten

Um dies zu ermöglichen, sei eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der medizinischen Ausbildungsstätten, insbesondere der nun zu gewinnenden ambu­lanten Lehrpraxen erforderlich, mahnt die BÄK.

Dass diese in der erforderlichen Menge und Qualität rechtzeitig zur Verfügung stehen, sei „herausfordernd“: „Ein langfristiges Konzept, um studentische Ausbildung als selbstver­ständliche Aufgabe in die ambulante Versorgung zu integrieren, ist dringend erforderlich“, betont die BÄK in ihrer Stellung­nahme.

Ähnlicher Ansicht ist die Deutsche Hochschulmedizin, vertreten durch den Medizinischen Fakultätentag (MFT) und dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Neben den qualifizierenden, logistischen und finanziellen Herausforderungen, die die Vergaben zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium mit sich bringen werden, bereitet den Medizinischen Fakultäten die Gewinnung von ausreichend Lehrärzten Sorgen.

„Juristisch dürften die Fakultäten kaum in der Lage sein, Lehrärztinnen und Lehrärzte zu einer Zusammenarbeit zu zwingen“, heißt es in der Stellungnahme der Deutschen Hoch­schul­medizin, die dem Deutschen Ärzteblatt ebenfalls vorliegt.

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