Nach Ablauf der Frist für eine Stellungnahme bewerten Verbände und Organisationen den Entwurf für eine neue ärztliche Approbationsordnung zwar als grundsätzlich positiv und als eine gute Grundlage für die weitere Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020.
Gleichzeitig sehen sie erheblichen Änderungsbedarf an dem Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), den das BMG Anfang Dezember 2019 fast drei Jahre nach Verabschiedung des Masterplans vorgelegt hatte. Mit der geplanten Reform des Medizinstudiums soll auf die Herausforderungen für die künftige ärztliche Versorgung reagiert werden.
Neben der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und der Fähigkeiten, wissenschaftliche Studien zu interpretieren, wird in dem Papier aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) viel Wert auf eine praxisnahe Gestaltung der universitären Ausbildung von Medizinern und die Förderung der Allgemeinmedizin gelegt. Zudem sollen die Themen Datennutzung und digitale Anwendungen als Ausbildungsinhalte neu ins Medizinstudium aufgenommen werden.
Der Entwurf der Reform der Approbationsordnung enthalte viele richtige Ansätze, resümiert die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Damit die Reform aber tatsächlich zu einem Erfolg werde, seien zahlreiche Nachbesserungen notwendig.
Krankenpflegepraktikum verkürzen
Problematisch ist für die BÄK unter anderem die geplante Ausweitung des Umfangs des Medizinstudiums. Es müsse geprüft werden, inwiefern im Gegenzug etablierte Studieninhalte reduziert werden könnten. Konkret schlägt die BÄK vor, das vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum im Rahmen des Medizinstudiums auf zwei Monate zu verkürzen.
Diskussionsbedarf wird zudem bezüglich der Umsetzung der geplanten Lehre im ambulanten Bereich gesehen. Dem Arbeitsentwurf aus dem BMG zufolge sollen künftig Lehrinhalte aus der Allgemeinmedizin aufgestockt und longitudinal in das gesamte Studium integriert werden.
Außerdem wird das Praktische Jahr (PJ) von derzeit drei Tertialen auf vier Quartale umgestellt. Dabei bleiben dem Entwurf zufolge die Fächer Innere Medizin sowie Chirurgie als Pflichtquartal erhalten, mindestens ein Wahlfach soll in einem weiteren Fach im ambulanten Bereich absolviert werden.
Augenmerk auf medizinische Ausbildungsstätten
Um dies zu ermöglichen, sei eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der medizinischen Ausbildungsstätten, insbesondere der nun zu gewinnenden ambulanten Lehrpraxen erforderlich, mahnt die BÄK.
Dass diese in der erforderlichen Menge und Qualität rechtzeitig zur Verfügung stehen, sei „herausfordernd“: „Ein langfristiges Konzept, um studentische Ausbildung als selbstverständliche Aufgabe in die ambulante Versorgung zu integrieren, ist dringend erforderlich“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Ähnlicher Ansicht ist die Deutsche Hochschulmedizin, vertreten durch den Medizinischen Fakultätentag (MFT) und dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Neben den qualifizierenden, logistischen und finanziellen Herausforderungen, die die Vergaben zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium mit sich bringen werden, bereitet den Medizinischen Fakultäten die Gewinnung von ausreichend Lehrärzten Sorgen.
„Juristisch dürften die Fakultäten kaum in der Lage sein, Lehrärztinnen und Lehrärzte zu einer Zusammenarbeit zu zwingen“, heißt es in der Stellungnahme der Deutschen Hochschulmedizin, die dem Deutschen Ärzteblatt ebenfalls vorliegt.