COVID-19: bvmd fordert bessere Unterbringung von Geflüchteten

Die bvmd setzt sich dafür ein, dass Geflüchtete statt in Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen untergebracht werden. Nur so könne man Menschen mit Vorerkrankungen vor einer COVID-19-Infektion schützen, heißt es in einer Stellungnahme.

In Erstaufnahmeeinrichtungen leben Geflüchtete auf engstem Raum zusammen. Abstand halten ist hier kaum möglich. | ArTo - stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie trifft die besonders hart, die es ohnehin nicht leicht haben: Beispielsweise Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen auf engstem Raum zusammenleben. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert jetzt, die Geflüchteten stattdessen in regulären Wohnungen unterzubringen. Denn die Situation in den Unterkünften ist nach wie vor prekär: Wo weit über 100 Menschen auf engstem Raum zusammenleben und sich Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsbäder und -küchen teilen, könne sich das Virus besonders schnell ausbreiten. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen und andere Risikogruppen sei das eine Gefahr, heißt es in einer Stellungnahme der bvmd.

Bei einer Infektion innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung sei es nicht möglich, die genauen Kontaktpersonen zu ermitteln und zu isolieren – in so einem Fall müsse eine Quarantäneregelung daher für alle Bewohner gelten. Außerdem befürchtet die bvmd eine Zunahme von Gewalt unter den Geflüchteten: Da viele von ihnen in ihren Heimatländern traumatische Erfahrungen gemacht haben, könnte die Quarantäne unter so beengten Bedingungen zu panikbedingten gewaltsamen Auseinandersetzungen führen.

Kein Mindestabstand möglich

Ein offener Brief des Flüchtlingsrates NRW an das Landeskabinett beschreibt die aktuellen Zustände in der Landes-Erstaufnahmeeinrichtung in Köln-Bayenthal: "In besagter Unterkunft leben etwa 480 Menschen auf engstem Raum, Familien mit 5 oder mehr Personen müssen sich 12 qm Segmente teilen. Auch Alleinstehende teilen sich mitunter zu viert solche Wohnsegmente. Alle Bewohnenden müssen ihre Mahlzeiten in einem einzigen Gemeinschaftsraum einnehmen, in dem der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 Meter pro Person nicht eingehalten werden kann. Sich ihre Mahlzeit selbst zuzubereiten und auf dem Zimmer zu verzehren, ist den Bewohnenden untersagt."

Die bvmd sieht Bund und Länder in der Pflicht, Geflüchteten eine humane Unterbringung zu garantieren, durch die effiziente Infektionsschutzmaßnahmen etabliert werden können, wie sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen werden.

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Noch dramatischer sieht die Lage in anderen europäischen Ländern aus: Im Auffanglager auf der griechischen Insel Lesbos leben schätzungsweise 20.000 Menschen auf einem Gelände, das ursprünglich für 3.000 Personen konzipiert wurde. "Ärzte ohne Grenzen" berichtet von mindestens 600 Menschen, die zur Hochrisikogruppe gehören und in den Lagern auf Lesbos und Samos leben. Die bvmd begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, 50 Kinder aus diesem Lager nach Deutschland zu holen. Allerdings kritisieren die Studierenden, dass dadurch nur einer kleinen Minderheit der Geflüchteten die notwendige medizinische Versorgung zugänglich gemacht wird.

Das fordert die bvmd zum Umgang mit Geflüchteten in der Corona-Krise

Konkret fordert die bvmd, dass Deutschland

  • sich an der Evakuierung von Geflüchteten aus Massenlagern im europäischen Raum beteiligt und insbesondere den Risikogruppen eine adäquate medizinische Versorgung ermöglicht.
  • mehr als die aktuell 50 gesundheitlich akut gefährdeten und/oder vorbelasteten Kinder, die zu den Risikogruppen einer COVID-19-Infektion gehören, aus dem Flüchtlingslager Moria aufnimmt und nach den Empfehlungen von "Ärzte Ohne Grenzen" handelt.
  • bezüglich der aktuellen COVID-19-Pandemie empfohlene hygienische Standards in Aufnahmeeinrichtungen einhält und entsprechende Maßnahmen einleitet.
  • bei einem nachgewiesenen COVID-19-Fall in einer Geflüchtetenunterkunft, Kommunen umgehend Testkapazitäten zur Verfügung stellt, um alle Bewohnenden derselben Unterkunft auf den Virus zu testen.
  • vulnerablen Gruppen ausreichend Angebote in Form von Informationen zu Anlaufstellen bei akuter Gefährdung durch häusliche Gewalt und/oder Missbrauch zur Verfügung stellt. Diese Informationen sollten mehrsprachig veröffentlicht werden, um Sprachbarrieren zu überwinden und einen breiten Zugang zu Hilfsangeboten zu schaffen.

Außerdem

  • muss psychische Beratung und Behandlung der Geflüchteten flächendeckend gewährleistet werden, um den Prozess der Traumabewältigung zu fördern und psychische Belastungen frühzeitig erkennen zu können.
  • muss der dauerhafte Übergang von Risikogruppen in Einzelwohnungen beschleunigt werden, vor allem, wenn hygienische Standards nicht eingehalten werden können. Sollte eine derartige Unterbringung akut nicht möglich sein, befürwortet die bvmd eine zwischenzeitliche Unterkunft in leerstehenden Hotels oder Ähnlichem.

Quelle: bvmd-Pressemitteilung (11.5.2020)

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